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Pflicht bei Inserat (§ 87 GEG)
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung zum Verkauf oder zur Vermietung inseriert, muss die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Anzeige nennen: Art des Ausweises, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und — bei Wohngebäuden — die Effizienzklasse. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen. Kennwert und Klasse stehen auf dem Ausweis — die Pflichtangaben für die Anzeige haben Sie damit beisammen.
