Was für Makler zählt

01

Pflicht bei Inserat (§ 87 GEG)

Wer ein Gebäude oder eine Wohnung zum Verkauf oder zur Vermietung inseriert, muss die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Anzeige nennen: Art des Ausweises, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und — bei Wohngebäuden — die Effizienzklasse. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen. Kennwert und Klasse stehen auf dem Ausweis — die Pflichtangaben für die Anzeige haben Sie damit beisammen.

02

Mehrere Objekte bestellen

Jedes Objekt ist eine eigene Bestellung mit eigener Adresse und eigenen Unterlagen. Als Partner bestellen Sie alle Objekte über denselben Zugang und sehen den Stand jeder Bestellung an einer Stelle — vom Eingang bis zur amtlichen Registrierung.

03

Partner-Provision

Als Partner erhalten Sie für jede über Ihren Zugang vermittelte Bestellung eine Provision auf den Nettopreis. Die Höhe steht im Partner-Vertrag; Voraussetzung ist eine Partner-Anfrage und unsere Freischaltung.

Einschätzung ansehen

Kostenlos und unverbindlich. Unterlagen können Sie auch später ergänzen.

Für Energieberater, Makler & Verwalter

Energieausweise unter Ihrer eigenen Marke. White-Label-Portal, Einkaufskonditionen, REST-API — mehrere Objekte über einen Zugang.

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