Das hängt vom Bauantrag, der Zahl der Wohnungen und dem Wärmeschutz ab. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) den Bedarfsausweis vor — es sei denn, das Haus erreicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977, etwa weil Außenwände, Fenster, Dach und Kellerdecke seit dem Bau gedämmt wurden oder es schon mit Wärmeschutz gebaut wurde. In allen anderen Fällen dürfen Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen; für den Verbrauchsausweis brauchen Sie dann Abrechnungen für drei zusammenhängende Jahre. Ob die Pflicht Ihr Haus trifft, klärt der Eignungs-Check in wenigen Fragen.
Welcher Ausweis passt? Zum Eignungs-Check