Nichtwohngebäude · Verbrauchsausweis · Sie füllen online aus
Für Büro, Handel & Co.: auf Basis Ihrer Wärme- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre — online erfasst und offiziell registriert.


Jeder Ausweis wird von unseren Energieberatern geprüft – darunter François Bickel und Isabel Zimmerling.
Das Wichtigste
Beispiel
Abgebildet: amtliches Muster aus unserem Erstellungssystem — Ihr Ausweis wird genau so ausgestellt. Beispielwerte — Ihr Ausweis zeigt die Kennwerte Ihres Gebäudes.
Enthalten
Ablauf
Beim Verbrauchsausweis prüfen vorab kurze Fragen, ob er zulässig ist. Unterlagen können Sie auch später ergänzen.
Vor dem Bezahlen sehen Sie Ihren Ausweis als Vorschau.
Ein Energieberater prüft Ihre Angaben. Wir registrieren den Ausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik und stellen ihn als PDF bereit. Mit Termin nimmt der Energieberater die Daten per Video oder vor Ort mit Ihnen auf.
Gut zu wissen
Fragen
Weil in Büro-, Handels- und ähnlichen Gebäuden Beleuchtung, Lüftung und Kühlung einen großen Teil des Energieverbrauchs ausmachen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude weist deshalb neben der Wärme auch den Strom aus — Sie erfassen bei der Bestellung beide Verbräuche der letzten drei Abrechnungszeiträume.
Maßgeblich ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes: Wird mehr als die Hälfte der Nutzfläche zum Wohnen genutzt, gilt es als Wohngebäude. Büro-, Verkaufs- und andere überwiegend nicht zum Wohnen genutzte Gebäude sind Nichtwohngebäude. Ferienwohnungen, Wohnheime sowie Alten- und Pflegeheime zählen dabei als Wohnen — ein Haus mit Ferienwohnungen ist also ein Wohngebäude, auch wenn es gewerblich vermietet wird. Ein Hotel oder eine Pension mit Rezeption ist dagegen ein Nichtwohngebäude. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.
Maßgeblich ist zunächst die überwiegende Nutzung. Wird ein Gebäudeteil deutlich anders genutzt als der Rest — etwa als Laden, Werkstatt oder Gaststätte — und macht er einen nicht unerheblichen Teil der Fläche aus, bekommt er in der Regel einen eigenen Energieausweis: einen für den Wohnteil und einen getrennten für diesen Gebäudeteil. Ein einzelner Ausweis deckt dann nicht das ganze Haus ab. Kleinere Anteile oder wohnähnlich genutzte Räume wie ein Büro oder eine Praxis werden dagegen meist der Hauptnutzung zugerechnet. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.
Die Effizienzklassen A+ bis H sind im Gebäudeenergiegesetz nur für Wohngebäude vorgesehen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude arbeitet stattdessen mit Kennwerten und Vergleichswerten: Er zeigt den Energieverbrauch bzw. -bedarf Ihres Gebäudes und ordnet ihn auf einer Skala gegenüber vergleichbaren Gebäuden ein.
Bei zentral beheizten Mehrfamilienhäusern stehen die Werte in der jährlichen Heizkostenabrechnung — die erhalten Sie vom Abrechnungsdienst oder Ihrer Hausverwaltung. Bei Gas- oder Fernwärmeheizungen helfen die Jahresrechnungen Ihres Energieversorgers, bei Ölheizungen die Liefermengen der letzten Jahre. Für Nichtwohngebäude brauchen Sie zusätzlich die Stromabrechnungen.
Fragen vor der Bestellung?
Wir antworten persönlich — per Telefon, WhatsApp oder E-Mail, Mo–Fr 08–20 Uhr.