Hinweis: Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude ist noch bis zum 31. Dezember 2026 bestellbar. Ab dem 1. Januar 2027 lässt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) den Verbrauchsausweis nur noch für Wohngebäude zu — Bestellungen führen wir dann automatisch zum Bedarfsausweis auf Anfrage; bereits ausgestellte Ausweise bleiben gültig.

Nichtwohngebäude · Verbrauchsausweis · Sie füllen online aus

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

Für Büro, Handel & Co.: auf Basis Ihrer Wärme- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre — online erfasst und offiziell registriert.

François Bickel, EnergieberaterIsabel Zimmerling, Energieberaterin

Jeder Ausweis wird von unseren Energieberatern geprüft – darunter François Bickel und Isabel Zimmerling.

  • MBA B. Eng. François Bickel · Energieeffizienz-Experte · EB-Nr. 393107
  • M. Eng. Isabel Zimmerling · Energieeffizienz-Expertin · EB-Nr. 393089
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  • M. Eng. Isabel Zimmerling · Energieeffizienz-Expertin · EB-Nr. 393089

Das Wichtigste

Ihr Ausweis auf einen Blick

DokumentEnergieausweis für Nichtwohngebäude, auf Verbrauchsbasis §§ 79 ff. GModG
DatengrundlageWärme- und Stromverbräuche über mindestens 36 zusammenhängende Monate — aus Abrechnungen oder Lieferscheinen
ErfassungSelbst online — geführter Fragebogen, ca. 9 Minuten
PrüfungJede Bestellung durch ausstellungsberechtigte Energieberater § 88 GModG
RegistrierungDIBt, amtliche Registriernummer — vor der Zustellung § 98 GModG
FertigstellungBis zu 2 Werktage nach Zahlungseingang und vollständigen Angaben
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung
LieferungPDF über Ihre persönliche Dokumentenseite — Benachrichtigung per E-Mail

Beispiel

So sieht Ihr Ausweis aus

Muster – so sieht Ihr Ausweis aus

Abgebildet: amtliches Muster aus unserem Erstellungssystem — Ihr Ausweis wird genau so ausgestellt. Beispielwerte — Ihr Ausweis zeigt die Kennwerte Ihres Gebäudes.

Enthalten

Das ist enthalten

  • Amtliche DIBt-Registrierung mit Registriernummer
  • Energieausweis als PDF — 10 Jahre gültig
  • Fachliche Prüfung jeder Bestellung durch Energieberater
  • Rückfragen-Betreuung, bis alles stimmt
  • Rechnung als PDF zu Ihrem Auftrag

Ablauf

So läuft es ab

  1. 01

    Ausweis wählen, Fragen beantworten

    Beim Verbrauchsausweis prüfen vorab kurze Fragen, ob er zulässig ist. Unterlagen können Sie auch später ergänzen.

  2. 02

    Vorschau ansehen, Festpreis zahlen

    Vor dem Bezahlen sehen Sie Ihren Ausweis als Vorschau.

  3. 03

    Geprüft, registriert, zugestellt

    Ein Energieberater prüft Ihre Angaben. Wir registrieren den Ausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik und stellen ihn als PDF bereit. Mit Termin nimmt der Energieberater die Daten per Video oder vor Ort mit Ihnen auf.

Gut zu wissen

Ihre Pflichten — kurz erklärt

Pflicht in der AnzeigeDer Energiekennwert des Ausweises gehört in jede Verkaufs- und Vermietungsanzeige.§ 87 GModG
Vorlage bei BesichtigungSpätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen.§ 80 GModG
10 Jahre gültigAb Ausstellung — danach braucht Ihr Gebäude einen neuen Ausweis.

Fragen

Häufige Fragen

Warum braucht der Ausweis für Nichtwohngebäude auch Stromdaten?

Weil in Büro-, Handels- und ähnlichen Gebäuden Beleuchtung, Lüftung und Kühlung einen großen Teil des Energieverbrauchs ausmachen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude weist deshalb neben der Wärme auch den Strom aus — Sie erfassen bei der Bestellung beide Verbräuche der letzten drei Abrechnungszeiträume.

Wohngebäude oder Nichtwohngebäude — was gilt für mich?

Maßgeblich ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes: Wird mehr als die Hälfte der Nutzfläche zum Wohnen genutzt, gilt es als Wohngebäude. Büro-, Verkaufs- und andere überwiegend nicht zum Wohnen genutzte Gebäude sind Nichtwohngebäude. Ferienwohnungen, Wohnheime sowie Alten- und Pflegeheime zählen dabei als Wohnen — ein Haus mit Ferienwohnungen ist also ein Wohngebäude, auch wenn es gewerblich vermietet wird. Ein Hotel oder eine Pension mit Rezeption ist dagegen ein Nichtwohngebäude. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.

Mein Gebäude wird teils bewohnt, teils als Laden, Büro oder Praxis genutzt — was gilt?

Maßgeblich ist zunächst die überwiegende Nutzung. Wird ein Gebäudeteil deutlich anders genutzt als der Rest — etwa als Laden, Werkstatt oder Gaststätte — und macht er einen nicht unerheblichen Teil der Fläche aus, bekommt er in der Regel einen eigenen Energieausweis: einen für den Wohnteil und einen getrennten für diesen Gebäudeteil. Ein einzelner Ausweis deckt dann nicht das ganze Haus ab. Kleinere Anteile oder wohnähnlich genutzte Räume wie ein Büro oder eine Praxis werden dagegen meist der Hauptnutzung zugerechnet. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.

Warum hat der Ausweis für Nichtwohngebäude keine Effizienzklasse?

Die Effizienzklassen A+ bis H sind im Gebäudeenergiegesetz nur für Wohngebäude vorgesehen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude arbeitet stattdessen mit Kennwerten und Vergleichswerten: Er zeigt den Energieverbrauch bzw. -bedarf Ihres Gebäudes und ordnet ihn auf einer Skala gegenüber vergleichbaren Gebäuden ein.

Wo finde ich die Verbrauchsdaten meines Gebäudes?

Bei zentral beheizten Mehrfamilienhäusern stehen die Werte in der jährlichen Heizkostenabrechnung — die erhalten Sie vom Abrechnungsdienst oder Ihrer Hausverwaltung. Bei Gas- oder Fernwärmeheizungen helfen die Jahresrechnungen Ihres Energieversorgers, bei Ölheizungen die Liefermengen der letzten Jahre. Für Nichtwohngebäude brauchen Sie zusätzlich die Stromabrechnungen.

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