01
Wann der Ausweis Pflicht ist
Sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis: Die Kennwerte gehören in die Anzeige, spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis vor, nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn. Für laufende Mietverhältnisse ist kein Ausweis nötig.
