Was für Vermieter zählt

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Wann der Ausweis Pflicht ist

Sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis: Die Kennwerte gehören in die Anzeige, spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis vor, nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn. Für laufende Mietverhältnisse ist kein Ausweis nötig.

02

Verbrauch oder Bedarf

Der Verbrauchsausweis beruht auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis rechnet aus Bauteilen und Anlagentechnik — Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977, sofern sie den Wärmeschutz von 1977 nicht schon bei der Fertigstellung oder durch eine spätere Modernisierung erreichen. Unsere Einschätzung sagt Ihnen, welcher Weg für Ihr Gebäude zulässig ist.

03

Was Sie brauchen

Für den Verbrauchsausweis: Adresse, Baujahr, Wohnfläche oder Zahl der Wohnungen und die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Für den Bedarfsausweis zusätzlich Angaben zu Wänden, Dach, Fenstern und Heizung — Bauunterlagen helfen, fehlende Angaben ersetzen wir durch dokumentierte Annahmen.

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Kostenlos und unverbindlich. Unterlagen können Sie auch später ergänzen.

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