Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Stand: 8. Juli 2026 — Fassung v1 (ENTWURF)

Finaler Rechtstext (Entwurfsfassung mit Prüfvermerken): anwaltliche Prüfung (A-6/F12) — Platzhalter blockieren das Go-Live-Gate.
Inhalt

für die Bestellung von Energieausweisen über das Kundenportal ausweis-md.de


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Erstellung von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), die über das Kundenportal ausweis-md.de geschlossen werden, zwischen der

Giese & Bickel Energie GbR
Zum Handelshof 9
39108 Magdeburg
Deutschland
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Olaf Giese, Francois Bickel
Telefon:
+49 391 66099992
E-Mail:
info@ausweis-md.de
USt-IdNr. gemäß § 27a UStG:
DE335233386

(nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").

(2) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Die Bestellung über das Kundenportal ist ohne Einrichtung eines Kundenkontos möglich (Gast-Bestellung). Der Zugang zu Auftragsstatus und Dokumenten erfolgt über personalisierte, per E-Mail zugestellte Zugriffslinks (§ 6 Abs. 5); optional kann ein Kundenkonto eingerichtet werden, das die Auftragsübersicht und künftige Bestellungen erleichtert, für die Nutzung der Leistungen aber nicht erforderlich ist.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter erstellt Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben der §§ 79 ff. GEG auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten und — je nach gewähltem Produkt — ergänzender eigener Datenerhebung (Videoberatung oder Vor-Ort-Aufnahme).

(2) Über das Kundenportal sind folgende Leistungen bestellbar:

ProduktLeistungsumfang (Servicelevel)
Verbrauchsausweis WohngebäudeErstellung auf Basis der vom Kunden übermittelten Verbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträume (§ 82 GEG); reine Online-Abwicklung (Self-Service)
Bedarfsausweis Wohngebäude (Self-Service)Nutzungsunabhängige Berechnung des Energiebedarfs auf Basis der vom Kunden online übermittelten Gebäude-, Bauteil- und Anlagendaten; reine Online-Abwicklung
Bedarfsausweis Wohngebäude (Videoberatung)Wie Self-Service, zusätzlich geführte Datenaufnahme und Plausibilisierung in einem Video-Termin mit einem Energieberater
Bedarfsausweis Wohngebäude (Vor-Ort-Service)Datenaufnahme durch einen Energieberater im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung des Gebäudes
Verbrauchsausweis NichtwohngebäudeErstellung auf Basis der vom Kunden übermittelten Verbrauchsdaten; reine Online-Abwicklung
Bedarfsausweis NichtwohngebäudeNur auf individuelle Anfrage; kein Online-Kauf, Vertragsschluss nach § 3 Abs. 6 (individuelles Angebot)

(3) Zur Leistung gehören jeweils die Registrierung des Energieausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) mit Vergabe der Registriernummer nach § 98 GEG sowie die Zustellung des Energieausweises als PDF-Dokument auf elektronischem Weg (§ 6). Eine Lieferung in Papierform ist nicht geschuldet.

(4) Die Erstellung erfolgt durch nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

(5) Hinweis zu Online-Bestellungen ohne Vor-Ort-Begehung: Bei Energieausweisen der Servicelevel Self-Service und Videoberatung wird der Ausweis ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben erstellt (§ 80 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 85 Abs. 3 GEG). Eine Besichtigung des Gebäudes findet nicht statt; die Verantwortung des Kunden für die Richtigkeit seiner Angaben richtet sich nach § 4.

(6) Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude wird nur angeboten, solange und soweit das GEG in seiner jeweils geltenden Fassung einen Verbrauchsausweis für das betreffende Gebäude zulässt. Der Anbieter behält sich vor, das Produkt bei einer Rechtsänderung (insbesondere einer Bedarfsausweispflicht für Nichtwohngebäude) aus dem Angebot zu nehmen; bereits geschlossene Verträge bleiben unberührt, soweit die Ausstellung noch rechtlich zulässig ist.


§ 3 Vertragsschluss

a) Online-Bestellung über das Kundenportal

(1) Die Darstellung der Produkte im Kundenportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde durchläuft im Kundenportal einen mehrstufigen Bestellprozess, in dem er die Daten des Gebäudes und seine Kontakt- und Rechnungsdaten eingibt. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden alle Bestelldaten in einer Übersicht angezeigt; Eingabefehler können bis zur Abgabe der Bestellung jederzeit über die Navigations- und Bearbeitungsfunktionen des Bestellprozesses korrigiert werden.

(3) Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die ausgewählte Leistung ab (§ 312j Abs. 3 BGB). Zuvor muss der Kunde bestätigen, dass er diese AGB und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

(4) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch gesonderte Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt, spätestens jedoch mit Zugang der Bestätigung des Zahlungseingangs (Zahlungsbestätigungs-E-Mail) beim Kunden bzw. — beim Rechnungskauf nach § 5 Abs. 6 — mit Zugang der Rechnung. Lehnt der Anbieter die Bestellung ab (§ 3 Abs. 7), nachdem der Kunde bereits gezahlt hat, wird der gezahlte Betrag unverzüglich und vollständig auf demselben Zahlungsweg erstattet.

(5) Der Vertragstext (Bestelldaten, AGB in der bei Bestellung gültigen Fassung, Widerrufsbelehrung) wird dem Kunden mit der Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) übermittelt und vom Anbieter gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.

b) Individuelles Angebot (Bedarfsausweis Nichtwohngebäude)

(6) Für Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude erstellt der Anbieter auf Anfrage ein individuelles Angebot. Angebote des Anbieters sind, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

c) Ablehnungsrecht

(7) Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Angaben des Kunden offensichtlich unrichtig oder unvollständig sind, wenn offene Zahlungsforderungen aus früheren Verträgen mit dem Kunden bestehen oder wenn die Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden kann (z. B. weil für das Gebäude die gewählte Ausweisart nach dem GEG nicht zulässig ist).


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden; Verantwortung für Daten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erstellung des Energieausweises erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und sorgfältig zu machen. Hierzu gehören je nach Produkt insbesondere:

a) allgemeine Gebäudedaten (Adresse, Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik, Wohn- bzw. Nutzfläche, Anzahl der Wohneinheiten), b) Angaben zu Geometrie, Bauweise, Bauteilen (Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke) und Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung), c) bei Verbrauchsausweisen: die Energieverbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträume einschließlich Angaben zu Leerständen (§ 82 GEG), d) angeforderte Fotos und Unterlagen (z. B. Bauunterlagen, Heizkostenabrechnungen, Schornsteinfegerprotokolle).

(2) Verantwortung für die Datengrundlage (§ 85 Abs. 3 GEG): Stellt der Eigentümer dem Aussteller Daten für die Ausstellung des Energieausweises bereit, darf der Aussteller diese Daten seiner Berechnung zugrunde legen, es sei denn, es besteht begründeter Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit. Der Anbieter führt eine Plausibilitätsprüfung der übermittelten Daten durch, ist jedoch nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden darüber hinaus zu überprüfen oder eigene Erhebungen anzustellen, soweit das gewählte Produkt keine Vor-Ort-Aufnahme umfasst. Der Kunde bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich; die Verantwortung des Anbieters als Aussteller für die Richtigkeit der Berechnung und der Angaben im Ausweis auf Grundlage dieser Daten bleibt unberührt.

(3) Rückfragen: Ergeben sich bei der Prüfung Unklarheiten oder Widersprüche, fordert der Anbieter den Kunden per E-Mail zur Korrektur bzw. Ergänzung der betroffenen Angaben über einen gesicherten Link auf. Reagiert der Kunde nicht, erinnert der Anbieter ihn hieran erstmals nach drei Tagen und höchstens zweimal im Abstand von jeweils drei Tagen. Bearbeitungs- und Lieferzeiten (§ 6) sind für die Dauer offener Rückfragen gehemmt; sie beginnen erst mit Eingang der vollständigen und plausiblen Angaben (neu) zu laufen. Wirkt der Kunde auch nach der letzten Erinnerung innerhalb angemessener Frist nicht mit, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen (§ 643 BGB analog); in diesem Fall steht ihm die anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu (§ 645 BGB analog).

(4) Bei Produkten mit Vor-Ort-Begehung hat der Kunde zum vereinbarten Termin den ungehinderten Zutritt zu allen relevanten Gebäudeteilen (einschließlich Heizungsraum, Dachboden, Keller) zu gewährleisten und vorhandene Bauunterlagen bereitzuhalten.

(5) Der Kunde versichert, dass er Eigentümer des Gebäudes ist oder vom Eigentümer zur Beauftragung des Energieausweises bevollmächtigt wurde.

(6) Macht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben, stellt er den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhen, es sei denn, der Anbieter hätte die Unrichtigkeit bei der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung erkennen müssen.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Kundenportal zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise im Kundenportal sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

(2) Aktuelle Preisliste (Stand 08.07.2026): Verbrauchsausweis Wohngebäude 69,95 €; Bedarfsausweis Wohngebäude (Self-Service) 99,95 €; Bedarfsausweis Wohngebäude (Videoberatung) 249,95 €; Bedarfsausweis Wohngebäude (Vor-Ort-Service) 349,95 €; Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude 99,95 €; Bedarfsausweis Nichtwohngebäude auf Anfrage.

(3) Zahlung im Online-Bestellprozess: Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland). Verfügbare Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, Apple Pay/Google Pay, PayPal, Klarna, SEPA-Lastschrift) werden im Bestellprozess angezeigt; die konkrete Auswahl erfolgt auf der Zahlungsseite von Stripe. Zusätzliche Entgelte für die Nutzung einer Zahlungsart werden nicht erhoben.

(4) Die Bearbeitung des Auftrags beginnt — vorbehaltlich § 5 Abs. 6 (Rechnungskauf) — erst nach vollständigem Zahlungseingang. Geht innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung keine Zahlung ein, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Bestellung zu stornieren; der Kunde wird hierüber per E-Mail informiert. Eine erneute Bestellung bleibt möglich.

(5) Gutscheine: Vom Anbieter ausgegebene Aktionsgutscheine können nur im Online-Bestellprozess, nur innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums und nur im Rahmen der angegebenen Einlösebedingungen (z. B. maximale Einlösungen) verwendet werden. Der Rabatt wird auf den Brutto-Endpreis angerechnet. Eine vollständige Deckung des Bestellwerts durch Gutschein sowie eine Barauszahlung oder Restguthaben-Erstattung sind ausgeschlossen; je Bestellung verbleibt ein Mindestzahlbetrag von 0,50 €. Wird eine bezahlte Bestellung erstattet, gilt ein eingelöster Gutschein als verbraucht; eine Wiederherstellung erfolgt nur aus Kulanz.

(6) Rechnungskauf für Unternehmer (B2B): Unternehmern kann der Anbieter nach eigenem Ermessen Zahlung auf Rechnung anbieten. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter kann mit der Bearbeitung bereits vor Zahlungseingang beginnen; die Registrierung beim DIBt und die Zustellung des Energieausweises erfolgen jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang (§ 9), soweit nicht eine Sammelabrechnung individuell vereinbart ist.

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB), gegenüber Unternehmern einschließlich der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

(8) Für individuelle Angebote nach § 3 Abs. 6 gelten die im Angebot genannten Preise und Zahlungsbedingungen; gegenüber Unternehmern verstehen sich Angebotspreise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise ausgewiesen.

(9) Der Kunde erhält die Rechnung als PDF-Dokument auf elektronischem Weg über die Dokumentenseite seines Auftrags. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.


§ 6 Bearbeitungszeiten, digitale Lieferung und DIBt-Registrierung

(1) Die Lieferung des Energieausweises erfolgt ausschließlich elektronisch als PDF-Dokument. Ein Anspruch auf ein Papierexemplar besteht nicht.

(2) Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 bis 3 Werktage (Verbrauchsausweis 1–2 Werktage, Bedarfsausweis 2–3 Werktage) ab vollständigem Zahlungseingang (bzw. bei Rechnungskauf ab Bearbeitungsbeginn) und Vorliegen aller erforderlichen, plausiblen Angaben. Bei Produkten mit Video- oder Vor-Ort-Termin beginnt die Bearbeitungszeit erst nach Durchführung des Termins.

(3) Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin in Textform zugesagt wurde. Verbindliche Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

(4) Vor Zustellung wird der Energieausweis beim DIBt registriert und mit der Registriernummer nach § 98 GEG versehen. Die Übermittlung der hierfür erforderlichen Daten an das DIBt erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung des Ausstellers.

(5) Der Kunde erhält Zugang zu Auftragsstatus, Energieausweis und Rechnung über eine personalisierte Dokumentenseite, die über einen in den Auftrags-E-Mails enthaltenen Zugriffslink erreichbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Link vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Anbieter informiert den Kunden per E-Mail über wesentliche Statusänderungen des Auftrags.

(6) Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Energieausweis auf der Dokumentenseite zum Abruf bereitgestellt und der Kunde hierüber per E-Mail benachrichtigt wurde.


§ 7 Termine (Videoberatung und Vor-Ort-Service)

(1) Bei Produkten mit Video- oder Vor-Ort-Termin wählt der Kunde im Bestellprozess einen Wunschtermin aus. Der Wunschtermin stellt noch keine verbindliche Terminzusage dar; der Termin wird erst nach Zahlungseingang verbindlich bestätigt. Ist der Wunschtermin dann nicht mehr verfügbar, bietet der Anbieter dem Kunden kostenfrei Ersatztermine an; der Vertrag bleibt hiervon unberührt.

(2) Der Kunde kann einen bestätigten Termin bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei verschieben oder absagen (über den Verwaltungslink in der Terminbestätigung oder per E-Mail). Danach ist eine Änderung nur noch in Abstimmung mit dem Anbieter möglich.

(3) Kurzfristige Absage und Nichterscheinen (No-Show): Sagt der Kunde einen Termin später als 24 Stunden vor Terminbeginn ab, erscheint er nicht zum Termin oder wird beim Vor-Ort-Termin der Zutritt nicht wie vereinbart ermöglicht, gilt: Der erste Ersatztermin wird kostenfrei angeboten. Für jeden weiteren aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erforderlichen Ersatztermin fällt eine Aufwandspauschale von 39,00 € (inkl. USt) an. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Fahrtkosten für Vor-Ort-Termine innerhalb des im Kundenportal ausgewiesenen Einzugsgebiets sind im Preis enthalten.

(5) Der Anbieter kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) absagen; in diesem Fall wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach § 11.


§ 8 Zwischenspeicherung von Bestellentwürfen

(1) Der Kunde kann den Bestellprozess unterbrechen; die bis dahin eingegebenen Daten werden als Entwurf unter einer Vorgangsnummer serverseitig zwischengespeichert. Auf Wunsch des Kunden („Fortschritt per E-Mail sichern") wird ihm ein Wiederaufnahme-Link per E-Mail zugesandt.

(2) Nicht abgeschlossene Entwürfe werden 90 Tage nach Erstellung automatisch gelöscht. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit des Entwurfs besteht nicht. Der Kunde kann die Löschung jederzeit selbst über den in den E-Mails enthaltenen Löschlink veranlassen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Die Zwischenspeicherung eines Entwurfs begründet keinen Vertrag und keine Preisbindung; maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung (§ 5 Abs. 1).


§ 9 Zurückbehaltungsrecht bis zur Zahlung (Zahlungs-Gate)

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Registrierung des Energieausweises beim DIBt sowie die Bereitstellung des Energieausweises und weiterer Ergebnisdokumente bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter beim Rechnungskauf (§ 5 Abs. 6) mit der Bearbeitung bereits vor Zahlungseingang begonnen hat.

(2) Abweichende Vereinbarungen (insbesondere Sammelabrechnung für Geschäftskunden) bedürfen der Textform.


§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312g, 355 BGB). Einzelheiten, das Muster-Widerrufsformular und die Widerrufsfolgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Bestellprozess bereitgestellt und dem Kunden mit der Eingangsbestätigung übermittelt wird (abrufbar unter ausweis-md.de/widerruf).

(2) Vorzeitiges Erlöschen bei Self-Service-Produkten (§ 356 Abs. 4 BGB): Bei den rein online abgewickelten Produkten (Verbrauchsausweis Wohngebäude, Bedarfsausweis Wohngebäude Self-Service, Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude) bittet der Anbieter den Verbraucher im Bestellprozess um folgende ausdrückliche Erklärung (gesonderte, nicht vorausgewählte Checkbox, getrennt von der AGB-Zustimmung):

„Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass die Giese & Bickel Energie GbR mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung (Erstellung und Registrierung meines Energieausweises) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht verliere, wenn die Giese & Bickel Energie GbR die Dienstleistung vollständig erbracht hat."

Gibt der Verbraucher diese Erklärung ab, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Verbraucher vor vollständiger Leistungserbringung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Teilleistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Die Abgabe der Erklärung ist freiwillig; ohne sie beginnt die Bearbeitung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

(3) Video- und Vor-Ort-Produkte: Bei den Produkten mit Videoberatung oder Vor-Ort-Service wird keine Erklärung nach Absatz 2 erhoben; es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht uneingeschränkt. Ein Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen ist nur geschuldet, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (§ 357a Abs. 2 Satz 1 BGB); Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung. Unabhängig vom Widerrufsrecht kann der Kunde Termine nach § 7 Abs. 2 kostenfrei umbuchen oder absagen.

(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht für Unternehmer.


§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Anforderungen des GEG und den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere den einschlägigen DIN-Normen und Bekanntmachungen zu §§ 80 ff. GEG) und gewährleistet die ordnungsgemäße Registrierung des Energieausweises beim DIBt.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Fehler des Energieausweises, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, sofern der Anbieter die Unrichtigkeit im Rahmen der ihm nach § 85 Abs. 3 GEG obliegenden Prüfung nicht erkennen musste (§ 4 Abs. 2).

(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Für Verbraucher gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche — außer in den Fällen des Absatzes 3 — in zwölf Monaten ab Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB); der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den zugestellten Energieausweis nicht innerhalb einer angemessenen Frist beanstandet. [OWNER/ANWALT (A-6): B2B-Verjährungsverkürzung prüfen — bei Einordnung des Energieausweises unter § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB (kenntnisabhängige Regelverjährung) ist eine kenntnisunabhängige 12-Monats-Frist nach § 307 BGB angreifbar; ggf. auf „ein Jahr, frühestens jedoch …"-Konstruktion oder gesetzliche Frist umstellen.]


§ 12 Korrektur, Stornierung und Erstattung

(1) Stornierung vor Bearbeitungsbeginn: Bis zum Beginn der Bearbeitung (bei Self-Service-Produkten: Beginn der fachlichen Prüfung; bei Video-/Vor-Ort-Produkten: Durchführung des Termins) kann der Kunde die Bestellung kostenfrei stornieren — vor Zahlungseingang unmittelbar über die Statusseite, nach Zahlungseingang durch eine Stornierungsanfrage über die Statusseite, der der Anbieter bei noch nicht begonnener Bearbeitung entspricht. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Für Verbraucher bleibt das Widerrufsrecht (§ 10) unberührt.

(2) Nach Bearbeitungsbeginn ist eine einseitige kostenfreie Stornierung ausgeschlossen, soweit das Widerrufsrecht nach § 10 Abs. 2 erloschen ist oder nicht besteht. Stornoanfragen prüft der Anbieter im Einzelfall (Kulanz); ein Anspruch hierauf besteht nicht. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB bleibt unberührt; in diesem Fall steht dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

(3) Korrektur nach Ausstellung: Beruht ein Fehler des ausgestellten Energieausweises auf einem Verschulden des Anbieters, erfolgt die Korrektur (Stornierung des Ausweises beim DIBt und Neuausstellung unter neuer Registriernummer) kostenfrei. Beruht der Fehler auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, kann der Anbieter für die Neuausstellung eine Vergütung verlangen.

(4) Erstattungen erfolgen auf demselben Zahlungsweg, der für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; hierfür werden keine Entgelte berechnet. § 5 Abs. 5 Satz 4 (Gutscheine) bleibt unberührt.


§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, TDDDG). Einzelheiten — insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, eingesetzten Dienstleistern (u. a. Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand, Terminverwaltung) und Betroffenenrechten — regelt die Datenschutzerklärung unter ausweis-md.de/datenschutz.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter als Aussteller gesetzlich verpflichtet ist, für die Registrierung des Energieausweises Daten (u. a. Registriernummer, Gebäudeadresse, Energiekennwerte, Ausstellerdaten) an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu übermitteln (§§ 98, 99 GEG; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).


§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an dem Energieausweis und etwaigen Begleitdokumenten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke, insbesondere die Vorlage und Übergabe bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung sowie den Aushang gemäß §§ 80, 87 GEG.

(2) Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Weitergabe der Dokumente ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an Berechnungen, Berichten und Dokumentvorlagen verbleiben beim Anbieter.


§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

(2) Hinweis: Die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde durch Verordnung (EU) 2024/3228 mit Wirkung zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Verweis hierauf erfolgt daher nicht mehr.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Magdeburg.

(3) Der Anbieter bewahrt Rechnungen und Buchungsbelege entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 147 AO) auf; hieraus ergeben sich keine über § 6 hinausgehenden Bereitstellungspflichten gegenüber dem Kunden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg — AGB Kundenportal ausweis-md.de, Fassung v1-entwurf-2026-07-08 (ENTWURF, Owner-Freigabe und anwaltliche Prüfung ausstehend)