Inhalt16 Abschnitte
- § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- § 3 Vertragsschluss
- § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden; Verantwortung für Daten
- § 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- § 6 Bearbeitungszeiten, digitale Lieferung und DIBt-Registrierung
- § 7 Termine (Videoberatung und Vor-Ort-Service)
- § 8 Zwischenspeicherung nicht abgeschlossener Bestellungen
- § 9 Zurückbehaltungsrecht bis zur Zahlung (Zahlungs-Gate)
- § 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
- § 11 Gewährleistung und Haftung
- § 12 Korrektur, Stornierung und Erstattung
- § 13 Datenschutz
- § 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- § 15 Verbraucherstreitbeilegung
- § 16 Schlussbestimmungen
für die Bestellung von Energieausweisen über das Kundenportal ausweis-md.de und nach persönlicher, telefonischer oder schriftlicher Anfrage
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Erstellung von Energieausweisen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG (vormals Gebäudeenergiegesetz, GEG), die über das Kundenportal ausweis-md.de oder nach einer persönlichen oder telefonischen Anfrage des Kunden (§ 3 Buchst. d und e) geschlossen werden, zwischen der
Zum Handelshof 9
39108 Magdeburg
Deutschland
- Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
- Olaf Giese, Francois Bickel
- Telefon:
- +49 391 66099992
- E-Mail:
- info@ausweis-md.de
- USt-IdNr. gemäß § 27a UStG:
- DE335233386
(nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Die Bestellung über das Kundenportal ist ohne Einrichtung eines Kundenkontos möglich (Gast-Bestellung). Der Zugang zu Auftragsstatus und Dokumenten erfolgt über personalisierte, per E-Mail zugestellte Zugriffslinks (§ 6 Abs. 5); optional kann ein Kundenkonto eingerichtet werden, das die Auftragsübersicht und künftige Bestellungen erleichtert, für die Nutzung der Leistungen aber nicht erforderlich ist.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter erstellt Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben der §§ 79 ff. GModG auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten und — je nach gewähltem Produkt — ergänzender eigener Datenerhebung (Videoberatung oder Vor-Ort-Aufnahme). Für Energieausweise, die bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellt werden, gelten die bisherigen Regeln für Energieausweise unverändert fort; die in diesen AGB genannten Paragraphen des GModG beziehen sich auf die bis dahin geltende Fassung. Der Anbieter berechnet die Energieausweise grundsätzlich mit einer selbst entwickelten Berechnungssoftware auf Grundlage des GModG, der DIN V 18599 bzw. DIN/TS 18599 in der jeweils maßgeblichen Fassung und der amtlichen Bekanntmachungen; Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude und einzelne weitere Ausweise erstellt der Energieberater mit einer anderen Fachsoftware, worauf die Auftragsseite dann hinweist.
(2) Über das Kundenportal sind folgende Leistungen bestellbar:
| Produkt | Leistungsumfang (Servicelevel) |
|---|---|
| Verbrauchsausweis Wohngebäude | Erstellung auf Basis der vom Kunden übermittelten Verbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträume (§ 82 GModG); reine Online-Abwicklung (Self-Service) |
| Bedarfsausweis Wohngebäude (Self-Service) | Nutzungsunabhängige Berechnung des Energiebedarfs auf Basis der vom Kunden online übermittelten Gebäude-, Bauteil- und Anlagendaten; reine Online-Abwicklung |
| Bedarfsausweis Wohngebäude (Videoberatung) | Wie Self-Service, zusätzlich geführte Datenaufnahme und Plausibilisierung in einem Video-Termin mit einem Energieberater |
| Bedarfsausweis Wohngebäude (Vor-Ort-Service) | Datenaufnahme durch einen Energieberater im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung des Gebäudes |
| Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude | Erstellung auf Basis der vom Kunden übermittelten Verbrauchsdaten; reine Online-Abwicklung |
| Bedarfsausweis Nichtwohngebäude | Nur auf individuelle Anfrage mit Datenaufnahme vor Ort; Vertragsschluss durch Annahme eines individuellen Angebots nach § 3 Abs. 6, auch über den Bestätigungslink nach § 3 Buchst. d |
(3) Zur Leistung gehören jeweils die Registrierung des Energieausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) mit Vergabe der Registriernummer nach § 98 GModG sowie die Zustellung des Energieausweises als PDF-Dokument auf elektronischem Weg (§ 6). Eine Lieferung in Papierform ist nur geschuldet, soweit sie im Einzelfall vereinbart ist, insbesondere bei Kunden ohne E-Mail-Adresse (§ 6 Abs. 1).
(4) Die Erstellung erfolgt durch nach § 88 GModG ausstellungsberechtigte Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
(5) Hinweis zu Online-Bestellungen ohne Vor-Ort-Begehung: Bei Energieausweisen der Servicelevel Self-Service und Videoberatung wird der Ausweis ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben erstellt (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GModG). Eine Besichtigung des Gebäudes findet nicht statt; die Verantwortung des Kunden für die Richtigkeit seiner Angaben richtet sich nach § 4.
(6) Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude wird nur angeboten, solange und soweit das GModG in seiner jeweils geltenden Fassung einen Verbrauchsausweis für das betreffende Gebäude zulässt. Der Anbieter behält sich vor, das Produkt bei einer Rechtsänderung (insbesondere einer Bedarfsausweispflicht für Nichtwohngebäude) aus dem Angebot zu nehmen; bereits geschlossene Verträge bleiben unberührt, soweit die Ausstellung noch rechtlich zulässig ist.
(7) Google-Maps-Inhalte im Kundenportal. Das Kundenportal nutzt Dienste der Google Maps Platform (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) und zeigt daraus stammende Inhalte an, insbesondere Adressvorschläge bei der Adresseingabe, eine Straßenansicht (Street View), ein Luftbild bzw. Dachdaten (Solar API) und Kartenausschnitte. Für die Nutzung dieser Inhalte gelten ergänzend die Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google Maps/Google Earth (https://www.google.com/help/terms_maps/) sowie die Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/privacy). Google-Inhalte sind im Portal als solche gekennzeichnet („Google Maps", „Includes data from Google Maps", „Source: Includes solar data from Google"). Einschätzungen, Vorschläge und Schätzwerte, die der Anbieter aus solchen Inhalten mit eigenen Verfahren (einschließlich KI-gestützter Auswertung) ableitet, sind eigene, unverbindliche Vorschläge des Anbieters und keine Inhalte oder Aussagen von Google; sie werden erst durch die Bestätigung oder Korrektur des Kunden zu Angaben im Sinne von § 4.
§ 3 Vertragsschluss
a) Online-Bestellung über das Kundenportal
(1) Die Darstellung der Produkte im Kundenportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde durchläuft im Kundenportal einen mehrstufigen Bestellprozess, in dem er die Daten des Gebäudes und seine Kontakt- und Rechnungsdaten eingibt. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden alle Bestelldaten in einer Übersicht angezeigt; Eingabefehler können bis zur Abgabe der Bestellung jederzeit über die Navigations- und Bearbeitungsfunktionen des Bestellprozesses korrigiert werden.
(3) Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die ausgewählte Leistung ab (§ 312j Abs. 3 BGB). Zuvor muss der Kunde bestätigen, dass er diese AGB und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
(4) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch gesonderte Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt, spätestens jedoch mit Zugang der Bestätigung des Zahlungseingangs (Zahlungsbestätigungs-E-Mail) beim Kunden bzw. — beim Rechnungskauf nach § 5 Abs. 6 — mit Zugang der Rechnung. Lehnt der Anbieter die Bestellung ab (§ 3 Abs. 7), nachdem der Kunde bereits gezahlt hat, wird der gezahlte Betrag unverzüglich und vollständig auf demselben Zahlungsweg erstattet.
(5) Der Vertragstext (Bestelldaten, AGB in der bei Bestellung gültigen Fassung, Widerrufsbelehrung) wird dem Kunden mit der Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) übermittelt und vom Anbieter gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.
b) Individuelles Angebot (Bedarfsausweis Nichtwohngebäude)
(6) Für Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude erstellt der Anbieter auf Anfrage ein individuelles Angebot. Angebote des Anbieters sind, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform oder — wenn der Anbieter das Angebot als persönlichen Link nach Buchstabe d übermittelt — durch die Annahme nach Absatz 11 zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das Angebot führt die einzelnen Leistungspositionen auf und beruht auf den Angaben des Kunden zu Flächen, Nutzungen, Gebäudeanzahl und Anlagentechnik; es nennt diese Grundlagen.
c) Ablehnungsrecht
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Angaben des Kunden offensichtlich unrichtig oder unvollständig sind, wenn offene Zahlungsforderungen aus früheren Verträgen mit dem Kunden bestehen oder wenn die Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden kann (z. B. weil für das Gebäude die gewählte Ausweisart nach dem GModG nicht zulässig ist).
d) Auftrag nach persönlicher, telefonischer oder schriftlicher Anfrage (Bestätigungslink)
(8) Nach einer persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anfrage (auch über das Anfrageformular im Kundenportal) kann der Anbieter dem Kunden ein Angebot über einen bestimmten Auftrag per E-Mail übermitteln. Abweichend von Absatz 1 ist dieses Angebot für den Anbieter verbindlich. Die E-Mail enthält einen persönlichen Link auf die Auftragsseite im Kundenportal. Dort werden dem Kunden vor der Annahme insbesondere die gewählte Leistung, das Objekt, bei individuellen Angeboten nach Absatz 6 die einzelnen Leistungspositionen, der Gesamtpreis — gegenüber Unternehmern mit Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag — einschließlich einer etwaigen Anfahrtspauschale (§ 7 Abs. 4) und eines etwaigen Gutscheinabzugs (§ 5 Abs. 5), der vereinbarte Zahlweg (Zahlung über Stripe nach § 5 Abs. 3 oder Rechnung nach § 5 Abs. 6 per E-Mail oder per Post) sowie bei Produkten mit Video- oder Vor-Ort-Termin der vorgesehene Energieberater angezeigt. Das Angebot ist bis zu 14 Tage ab Versand der E-Mail gültig, ein individuelles Angebot nach Absatz 6 bis zu dem darin genannten Tag, höchstens 30 Tage, längstens bis zum Ende des letzten Gültigkeitstags eines im Angebot berücksichtigten Gutscheins. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des Kalendertags (deutsche Zeit); ihr Ende steht in der E-Mail und auf der Auftragsseite. Nach Ablauf der Frist ist der Link nicht mehr gültig; auf Wunsch übermittelt der Anbieter ein neues Angebot.
(9) Bei Produkten mit Video- oder Vor-Ort-Termin kann der Kunde auf der Auftragsseite vor der Annahme einen Wunschtermin aus den freien Zeiten des vorgesehenen Energieberaters wählen oder die Terminwahl auf später verschieben; es gilt § 7. Bei Bedarfsausweisen für Nichtwohngebäude stimmt der Anbieter den Termin der Begehung nach Vertragsschluss mit dem Kunden ab; eine Terminwahl auf der Auftragsseite entfällt.
(10) Stimmen die angezeigten Angaben nicht, kann der Kunde den Anbieter vor der Annahme telefonisch oder per E-Mail um Korrektur bitten. Der Anbieter übermittelt dann ein geändertes Angebot mit neuem Link; der bisherige Link verliert damit seine Gültigkeit. Dasselbe gilt, wenn der Anbieter das Angebot vor der Annahme ändert.
(11) Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er bestätigt, dass er diese AGB — als Verbraucher auch die Widerrufsbelehrung — zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert, und die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" anklickt. Mit dem Anklicken kommt der Vertrag zustande; das vorangegangene Gespräch dient nur der Vorbereitung und begründet noch keinen Vertrag. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail; Absatz 5 gilt entsprechend. Ist Zahlung über Stripe vereinbart, wird der Kunde nach dem Anklicken zur Zahlungsseite von Stripe weitergeleitet; beim Rechnungskauf erhält er die Rechnung per E-Mail oder per Post (§ 5 Abs. 6, Abs. 9).
e) Telefonische Beauftragung
(12) Erteilt der Kunde einen Auftrag telefonisch, ohne dass ihm ein Angebot nach Buchstabe d übermittelt wird, nennt ihm der Anbieter im Gespräch die wesentlichen Merkmale der Leistung, den Gesamtpreis, den Zahlweg und das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 10). Er weist den Kunden ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hin, die unter ausweis-md.de/agb abrufbar sind, und bietet ihm an, die AGB und die Widerrufsbelehrung vorab per E-Mail oder per Post zuzusenden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Auftrag im Gespräch erteilt, sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklärt und der Anbieter den Auftrag im Gespräch annimmt.
(13) Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Vertrag innerhalb angemessener Frist, spätestens bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt (bei Produkten mit Video- oder Vor-Ort-Termin: vor dem Termin), auf einem dauerhaften Datenträger — per E-Mail oder, beim Rechnungskauf nach § 5 Abs. 6 und bei Kunden ohne E-Mail-Adresse, per Post zusammen mit der Rechnung. Die Bestätigung gibt den Vertragsinhalt wieder und enthält diese AGB, die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular sowie ein etwa erklärtes Verlangen nach § 10 Abs. 2 oder 3.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden; Verantwortung für Daten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erstellung des Energieausweises erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und sorgfältig zu machen. Hierzu gehören je nach Produkt insbesondere:
a) allgemeine Gebäudedaten (Adresse, Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik, Wohn- bzw. Nutzfläche, Anzahl der Wohneinheiten), b) Angaben zu Geometrie, Bauweise, Bauteilen (Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke) und Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung), c) bei Verbrauchsausweisen: die Energieverbrauchsdaten der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträume einschließlich Angaben zu Leerständen (§ 82 GModG), d) angeforderte Fotos und Unterlagen (z. B. Bauunterlagen, Heizkostenabrechnungen, Schornsteinfegerprotokolle).
(2) Verantwortung für die Datengrundlage (§ 83 Abs. 3 GModG): Stellt der Eigentümer dem Aussteller Daten für die Ausstellung des Energieausweises bereit, darf der Aussteller diese Daten seiner Berechnung zugrunde legen, es sei denn, es besteht begründeter Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit. Der Anbieter führt eine Plausibilitätsprüfung der übermittelten Daten durch, ist jedoch nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden darüber hinaus zu überprüfen oder eigene Erhebungen anzustellen, soweit das gewählte Produkt keine Vor-Ort-Aufnahme umfasst. Der Kunde bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich; die Verantwortung des Anbieters als Aussteller für die Richtigkeit der Berechnung und der Angaben im Ausweis auf Grundlage dieser Daten bleibt unberührt.
(3) Rückfragen: Ergeben sich bei der Prüfung Unklarheiten oder Widersprüche, fordert der Anbieter den Kunden per E-Mail zur Korrektur bzw. Ergänzung der betroffenen Angaben über einen gesicherten Link auf. Reagiert der Kunde nicht, erinnert der Anbieter ihn hieran erstmals nach drei Tagen und höchstens zweimal im Abstand von jeweils drei Tagen. Bearbeitungs- und Lieferzeiten (§ 6) sind für die Dauer offener Rückfragen gehemmt; sie beginnen erst mit Eingang der vollständigen und plausiblen Angaben (neu) zu laufen. Wirkt der Kunde auch nach der letzten Erinnerung innerhalb angemessener Frist nicht mit, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen (§ 643 BGB analog); in diesem Fall steht ihm die anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu (§ 645 BGB analog).
(4) Bei Produkten mit Vor-Ort-Begehung hat der Kunde zum vereinbarten Termin den ungehinderten Zutritt zu allen relevanten Gebäudeteilen (einschließlich Heizungsraum, Dachboden, Keller) zu gewährleisten und vorhandene Bauunterlagen bereitzuhalten.
(5) Der Kunde versichert, dass er Eigentümer des Gebäudes ist oder vom Eigentümer zur Beauftragung des Energieausweises bevollmächtigt wurde.
(6) Macht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben, stellt er den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhen, es sei denn, der Anbieter hätte die Unrichtigkeit bei der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung erkennen müssen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Kundenportal zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise im Kundenportal sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Aktuelle Preisliste (Stand 08.07.2026): Verbrauchsausweis Wohngebäude 69,95 €; Bedarfsausweis Wohngebäude (Self-Service) 99,95 €; Bedarfsausweis Wohngebäude (Videoberatung) 249,95 €; Bedarfsausweis Wohngebäude (Vor-Ort-Service) 349,95 €; Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude 99,95 €; Bedarfsausweis Nichtwohngebäude auf Anfrage.
(3) Zahlung im Online-Bestellprozess: Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (dies gilt auch für Aufträge nach § 3 Buchst. d und e, für die kein Rechnungskauf vereinbart ist; dort über einen Zahlungslink) (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland). Verfügbare Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, Apple Pay/Google Pay, PayPal, Klarna, SEPA-Lastschrift) werden im Bestellprozess angezeigt; die konkrete Auswahl erfolgt auf der Zahlungsseite von Stripe. Zusätzliche Entgelte für die Nutzung einer Zahlungsart werden nicht erhoben.
(4) Die Bearbeitung des Auftrags beginnt — vorbehaltlich § 5 Abs. 6 (Rechnungskauf) — erst nach vollständigem Zahlungseingang. Geht innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung keine Zahlung ein, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Bestellung zu stornieren; der Kunde wird hierüber per E-Mail informiert. Eine erneute Bestellung bleibt möglich.
(5) Gutscheine: Vom Anbieter ausgegebene Aktionsgutscheine können bei Zahlung über Stripe (Absatz 3) und beim Kauf auf Rechnung (Absatz 6), jeweils nur innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums und nur im Rahmen der angegebenen Einlösebedingungen (z. B. maximale Einlösungen), verwendet werden; beim Kauf auf Rechnung nur, wenn der Code bei der Auftragserfassung durch den Anbieter angegeben ist (bei einem Angebot nach § 3 Abs. 8 steht der Gutscheinabzug bereits im Angebot), der Rabatt steht dann auf der Rechnung. Der Rabatt wird auf den Brutto-Endpreis angerechnet. Eine vollständige Deckung des Bestellwerts durch Gutschein sowie eine Barauszahlung oder Restguthaben-Erstattung sind ausgeschlossen; je Bestellung verbleibt ein Mindestzahlbetrag von 0,50 €. Eingelöst ist ein Gutschein bei Zahlung über Stripe mit dem Zahlungseingang, beim Kauf auf Rechnung mit Erstellung der Rechnung; widerruft der Verbraucher den Vertrag (§ 10), lebt ein noch gültiger Gutschein wieder auf, wird die Bestellung dagegen aus einem anderen Grund storniert oder erstattet, gilt der Gutschein als verbraucht und wird nur aus Kulanz wiederhergestellt.
(6) Rechnungskauf: Unternehmern kann der Anbieter nach eigenem Ermessen Zahlung auf Rechnung anbieten. Mit Verbrauchern kann Zahlung auf Rechnung im Einzelfall vereinbart werden, insbesondere bei Aufträgen nach § 3 Buchst. d und e; die Rechnung wird dem Verbraucher dann per Post an die angegebene Rechnungsanschrift übersandt. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter kann mit der Bearbeitung bereits vor Zahlungseingang beginnen. Gegenüber Verbrauchern beginnt die fachliche Prüfung ohne ein ausdrückliches Verlangen nach § 10 Abs. 2 oder 3 erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; ein vereinbarter Video- oder Vor-Ort-Termin findet davon unabhängig statt (§ 10 Abs. 3). Die Registrierung beim DIBt und die Zustellung des Energieausweises kann der Anbieter bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückbehalten (§ 9), soweit nicht eine Sammelabrechnung oder ein früherer Versand individuell vereinbart ist.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB), gegenüber Unternehmern einschließlich der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(8) Für individuelle Angebote nach § 3 Abs. 6 gelten die im Angebot genannten Preise und Zahlungsbedingungen, auch wenn das Angebot nach § 3 Buchst. d übermittelt wird; gegenüber Unternehmern verstehen sich Angebotspreise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise ausgewiesen. Abweichend von Absatz 1 gilt dies auch für die Anzeige auf der Auftragsseite. Gutscheine (Absatz 5) sind bei individuellen Angeboten ausgeschlossen; Nachlässe stehen im Angebot.
(9) Der Kunde erhält die Rechnung als PDF-Dokument auf elektronischem Weg über die Dokumentenseite seines Auftrags. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Beim Rechnungskauf eines Verbrauchers (Absatz 6) und bei Kunden ohne E-Mail-Adresse wird die Rechnung per Post versandt; im Übrigen erhält der Kunde beim Rechnungskauf die Rechnung per E-Mail; besteht ein Zugriffslink (§ 6 Abs. 5), steht sie zusätzlich auf der Dokumentenseite bereit.
(10) Beruht ein individuelles Angebot (§ 3 Abs. 6) auf Angaben des Kunden zu Flächen, Nutzungen, Gebäudeanzahl oder Anlagentechnik und weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon wesentlich ab, sodass sich der Aufwand erheblich erhöht, teilt der Anbieter dies dem Kunden vor Fortsetzung der Leistung mit und unterbreitet ein Nachtragsangebot. Nimmt der Kunde es nicht an, kann jede Partei den Vertrag kündigen; dem Anbieter steht dann die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen nach den Sätzen des Angebots zu.
§ 6 Bearbeitungszeiten, digitale Lieferung und DIBt-Registrierung
(1) Die Lieferung des Energieausweises erfolgt elektronisch als PDF-Dokument. Ein Anspruch auf ein Papierexemplar besteht nur, soweit dies im Einzelfall vereinbart ist; Kunden ohne E-Mail-Adresse erhalten den Energieausweis per Post. In diesem Fall gilt die Lieferung abweichend von Absatz 6 mit dem Zugang des Energieausweises beim Kunden als erfolgt.
(2) Sobald die Zahlung eingegangen ist (bei Rechnungskauf: ab Bearbeitungsbeginn) und alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen, einschließlich der Antworten auf etwaige Rückfragen, stellt der Anbieter Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohngebäude in der Regel innerhalb eines Werktags aus. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt. Für Ausweise mit Video- oder Vor-Ort-Termin und für Nichtwohngebäude gelten die bei der Bestellung bzw. im Angebot genannten Zeiten.
(3) Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin in Textform zugesagt wurde. Verbindliche Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
(4) Vor Zustellung wird der Energieausweis beim DIBt registriert und mit der Registriernummer nach § 98 GModG versehen. Die Übermittlung der hierfür erforderlichen Daten an das DIBt erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung des Ausstellers.
(5) Der Kunde erhält Zugang zu Auftragsstatus, Energieausweis und Rechnung über eine personalisierte Dokumentenseite, die über einen in den Auftrags-E-Mails enthaltenen Zugriffslink erreichbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Link vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Anbieter informiert den Kunden per E-Mail über wesentliche Statusänderungen des Auftrags.
(6) Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Energieausweis auf der Dokumentenseite zum Abruf bereitgestellt und der Kunde hierüber per E-Mail benachrichtigt wurde.
§ 7 Termine (Videoberatung und Vor-Ort-Service)
(1) Bei Produkten mit Video- oder Vor-Ort-Termin wählt der Kunde im Bestellprozess bzw. auf der Auftragsseite (§ 3 Abs. 9) einen Wunschtermin aus. Der Wunschtermin stellt noch keine verbindliche Terminzusage dar; der Termin wird erst nach Zahlungseingang, beim Rechnungskauf (§ 5 Abs. 6) mit dem Vertragsschluss verbindlich bestätigt. Hat der Kunde noch keinen Termin gewählt, vereinbart er ihn nach Zahlungseingang bzw. Vertragsschluss mit dem Anbieter, soweit angeboten auch über die Statusseite seines Auftrags. Ist der Wunschtermin dann nicht mehr verfügbar, bietet der Anbieter dem Kunden kostenfrei Ersatztermine an; der Vertrag bleibt hiervon unberührt. Für Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude gilt § 3 Abs. 9 Satz 2; umfasst die Datenaufnahme mehrere Termine, stimmt der Anbieter sie mit dem Kunden ab.
(2) Der Kunde kann einen bestätigten Termin bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei verschieben oder absagen (über den Verwaltungslink in der Terminbestätigung oder per E-Mail). Danach ist eine Änderung nur noch in Abstimmung mit dem Anbieter möglich.
(3) Kurzfristige Absage und Nichterscheinen (No-Show): Sagt der Kunde einen Termin später als 24 Stunden vor Terminbeginn ab, erscheint er nicht zum Termin oder wird beim Vor-Ort-Termin der Zutritt nicht wie vereinbart ermöglicht, gilt: Der erste Ersatztermin wird kostenfrei angeboten. Für jeden weiteren aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erforderlichen Ersatztermin fällt eine Aufwandspauschale von 39,00 € (inkl. USt) an. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Fahrtkosten für Vor-Ort-Termine innerhalb des im Kundenportal ausgewiesenen Einzugsgebiets sind im Preis enthalten. Für weiter entfernte Objekte berechnet der Anbieter eine entfernungsabhängige Anfahrtspauschale; sie wird vor der Bestellung bzw. im Angebot nach § 3 Abs. 8 gesondert ausgewiesen und ist Teil des Gesamtpreises.
(5) Der Anbieter kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) absagen; in diesem Fall wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach § 11.
§ 8 Zwischenspeicherung nicht abgeschlossener Bestellungen
(1) Der Kunde kann den Bestellprozess unterbrechen; die bis dahin eingegebenen Daten werden als Zwischenstand unter einer Vorgangsnummer serverseitig gespeichert. Auf Wunsch des Kunden („Fortschritt per E-Mail sichern") wird ihm ein Wiederaufnahme-Link per E-Mail zugesandt.
(2) Nicht abgeschlossene Bestellungen werden 90 Tage nach Erstellung automatisch gelöscht. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit des Zwischenstands besteht nicht. Der Kunde kann die Löschung jederzeit selbst über den in den E-Mails enthaltenen Löschlink veranlassen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Die Zwischenspeicherung begründet keinen Vertrag und keine Preisbindung; maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung (§ 5 Abs. 1).
§ 9 Zurückbehaltungsrecht bis zur Zahlung (Zahlungs-Gate)
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Registrierung des Energieausweises beim DIBt sowie die Bereitstellung des Energieausweises und weiterer Ergebnisdokumente bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter beim Rechnungskauf (§ 5 Abs. 6) mit der Bearbeitung bereits vor Zahlungseingang begonnen hat.
(2) Abweichende Vereinbarungen (insbesondere Sammelabrechnung für Geschäftskunden) bedürfen der Textform.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312g, 355 BGB). Einzelheiten, das Muster-Widerrufsformular und die Widerrufsfolgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Bestellprozess bzw. auf der Auftragsseite (§ 3 Abs. 8) bereitgestellt und dem Kunden mit der Eingangsbestätigung bzw. mit der Vertragsbestätigung nach § 3 Abs. 13 übermittelt wird (abrufbar unter ausweis-md.de/widerruf).
(2) Vorzeitiges Erlöschen bei Self-Service-Produkten (§ 356 Abs. 5 BGB): Bei den rein online abgewickelten Produkten (Verbrauchsausweis Wohngebäude, Bedarfsausweis Wohngebäude Self-Service, Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude) bittet der Anbieter den Verbraucher im Bestellprozess um folgende ausdrückliche Erklärung (gesonderte, nicht vorausgewählte Checkbox, getrennt von der AGB-Zustimmung):
„Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass die Giese & Bickel Energie GbR mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung (Erstellung und Registrierung meines Energieausweises) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht verliere, wenn die Giese & Bickel Energie GbR die Dienstleistung vollständig erbracht hat."
Gibt der Verbraucher diese Erklärung ab, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Widerruft der Verbraucher vor vollständiger Leistungserbringung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Teilleistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Die Abgabe der Erklärung ist freiwillig; ohne sie beginnt die Bearbeitung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
(3) Video- und Vor-Ort-Produkte: Bei den Produkten mit Videoberatung oder Vor-Ort-Service wird keine Erklärung nach Absatz 2 erhoben; es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht uneingeschränkt. Ein Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen ist nur geschuldet, wenn der Kunde zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (§ 357a Abs. 2 Satz 1 BGB); Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung. Liegt der gewählte Termin innerhalb der Widerrufsfrist, bietet der Anbieter dem Verbraucher hierfür im Bestellprozess bzw. auf der Auftragsseite (§ 3 Abs. 11) eine gesonderte, nicht vorausgewählte Erklärung an; bei telefonischer Beauftragung (§ 3 Abs. 12) kann der Verbraucher das Verlangen im Gespräch oder in Textform äußern. Die Erklärung ist freiwillig; ohne sie findet der Termin trotzdem statt. Unabhängig vom Widerrufsrecht kann der Kunde Termine nach § 7 Abs. 2 kostenfrei umbuchen oder absagen.
(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht für Unternehmer.
(5) Widerruf online: Der Verbraucher kann seinen Widerruf auch online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ unter ausweis-md.de/vertrag-widerrufen erklären, gleich auf welchem Weg der Vertrag geschlossen wurde; die Schaltfläche steht während der Widerrufsfrist zusätzlich auf der Statusseite seines Auftrags bereit. Nach dem Klick auf „Widerruf bestätigen“ erhält er unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem Inhalt seiner Erklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Anforderungen des GModG und den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere den einschlägigen DIN-Normen und Bekanntmachungen zu §§ 80 ff. GModG) und gewährleistet die ordnungsgemäße Registrierung des Energieausweises beim DIBt.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Fehler des Energieausweises, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, sofern der Anbieter die Unrichtigkeit im Rahmen der ihm nach § 83 Abs. 3 Satz 2 GModG obliegenden Prüfung nicht erkennen musste (§ 4 Abs. 2).
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Für Verbraucher gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und Verjährungsfristen. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme des Energieausweises; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 3 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels — insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Für die Abnahme gilt § 640 BGB; der Anbieter kann dem Unternehmer nach Zustellung des Energieausweises eine angemessene Frist zur Abnahme setzen (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 12 Korrektur, Stornierung und Erstattung
(1) Stornierung vor Bearbeitungsbeginn: Bis zum Beginn der Bearbeitung (bei Self-Service-Produkten: Beginn der fachlichen Prüfung; bei Video-/Vor-Ort-Produkten: Durchführung des Termins) kann der Kunde die Bestellung kostenfrei stornieren — vor Zahlungseingang unmittelbar über die Statusseite, nach Zahlungseingang durch eine Stornierungsanfrage über die Statusseite, der der Anbieter bei noch nicht begonnener Bearbeitung entspricht. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Für Verbraucher bleibt das Widerrufsrecht (§ 10) unberührt.
(2) Nach Bearbeitungsbeginn ist eine einseitige kostenfreie Stornierung ausgeschlossen, soweit das Widerrufsrecht nach § 10 Abs. 2 erloschen ist oder nicht besteht. Stornoanfragen prüft der Anbieter im Einzelfall (Kulanz); ein Anspruch hierauf besteht nicht. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB bleibt unberührt; in diesem Fall steht dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
(3) Korrektur nach Ausstellung: Beruht ein Fehler des ausgestellten Energieausweises auf einem Verschulden des Anbieters, erfolgt die Korrektur (Stornierung des Ausweises beim DIBt und Neuausstellung unter neuer Registriernummer) kostenfrei. Beruht der Fehler auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, kann der Anbieter für die Neuausstellung eine Vergütung verlangen.
(4) Erstattungen erfolgen auf demselben Zahlungsweg, der für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; hierfür werden keine Entgelte berechnet. § 5 Abs. 5 Satz 4 (Gutscheine) bleibt unberührt.
(5) Geld-zurück-Zusage: Stellt sich bei der fachlichen Prüfung heraus, dass der Anbieter für das Gebäude des Kunden keinen Energieausweis ausstellen kann (z. B. weil die gewählte Ausweisart nach dem GModG für das Gebäude nicht zulässig ist und ein Wechsel auf eine zulässige Ausweisart nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht ist), erstattet der Anbieter den gezahlten Betrag vollständig — auch nach Bearbeitungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis allein deshalb nicht ausgestellt werden kann, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt (§ 4 Abs. 3) oder vorsätzlich unrichtige Angaben gemacht hat.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, TDDDG). Einzelheiten — insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, eingesetzten Dienstleistern (u. a. Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand, Terminverwaltung) und Betroffenenrechten — regelt die Datenschutzerklärung unter ausweis-md.de/datenschutz.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter als Aussteller gesetzlich verpflichtet ist, für die Registrierung des Energieausweises Daten (u. a. Registriernummer, Gebäudeadresse, Energiekennwerte, Ausstellerdaten) an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu übermitteln (§§ 98, 99 GModG; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an dem Energieausweis und etwaigen Begleitdokumenten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke, insbesondere die Vorlage und Übergabe bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung sowie den Aushang gemäß §§ 80, 87 GModG.
(2) Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Weitergabe der Dokumente ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an Berechnungen, Berichten und Dokumentvorlagen verbleiben beim Anbieter.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(2) Hinweis: Die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde durch Verordnung (EU) 2024/3228 mit Wirkung zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Verweis hierauf erfolgt daher nicht mehr.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Magdeburg.
(3) Der Anbieter bewahrt Rechnungen und Buchungsbelege entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 147 AO) auf; hieraus ergeben sich keine über § 6 hinausgehenden Bereitstellungspflichten gegenüber dem Kunden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Giese & Bickel Energie GbR, Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg — AGB Kundenportal ausweis-md.de, Fassung 1.7, Stand 10. Oktober 2026