Den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude erstellen wir auf Anfrage — nicht im Online-Konfigurator, sondern individuell nach DIN/TS 18599. Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude, wir melden uns mit einem Angebot.

Nichtwohngebäude · Bedarfsausweis · Anfrage

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

Individuelle Erstellung nach DIN V 18599 — schildern Sie uns Ihr Objekt und erhalten Sie ein persönliches Angebot, unverbindlich und ohne Zahlung.

François Bickel, EnergieberaterIsabel Zimmerling, Energieberaterin

Jeder Ausweis wird von unseren Energieberatern geprüft – darunter François Bickel und Isabel Zimmerling.

  • MBA B. Eng. François Bickel · Energieeffizienz-Experte · EB-Nr. 393107
  • M. Eng. Isabel Zimmerling · Energieeffizienz-Expertin · EB-Nr. 393089
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  • MBA B. Eng. François Bickel · Energieeffizienz-Experte · EB-Nr. 393107
  • M. Eng. Isabel Zimmerling · Energieeffizienz-Expertin · EB-Nr. 393089

Das Wichtigste

Ihr Ausweis auf einen Blick

DokumentEnergieausweis für Nichtwohngebäude, auf Bedarfsbasis §§ 79 ff. GModG
BerechnungDIN V 18599
PreisIndividuelles Angebot — abhängig von Größe und Nutzung
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung
LieferungPDF über Ihre persönliche Dokumentenseite — Benachrichtigung per E-Mail

Beispiel

So sieht Ihr Ausweis aus

Muster – so sieht Ihr Ausweis aus

Abgebildet: amtliches Formular mit Musterdaten — Ihr Ausweis folgt demselben Formular. Beispielwerte — Ihr Ausweis zeigt die Kennwerte Ihres Gebäudes.

Enthalten

Das ist enthalten

  • Berechnung nach DIN V 18599
  • Amtliche DIBt-Registrierung
  • Persönliche Betreuung durch Energieberater

Ablauf

So läuft es ab

  1. 01

    Anfrage stellen

    Objektangaben und Kontakt im Anfrageformular hinterlassen.

  2. 02

    Angebot erhalten

    Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot — unverbindlich.

  3. 03

    Nach Beauftragung

    Individuelle Datenaufnahme und Erstellung, DIBt-Registrierung, PDF auf Ihrer Dokumentenseite.

Gut zu wissen

Ihre Pflichten — kurz erklärt

Pflicht in der AnzeigeDer Energiekennwert des Ausweises gehört in jede Verkaufs- und Vermietungsanzeige.§ 87 GModG
Vorlage bei BesichtigungSpätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen.§ 80 GModG
10 Jahre gültigAb Ausstellung — danach braucht Ihr Gebäude einen neuen Ausweis.

Fragen

Häufige Fragen

Warum gibt es den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nur auf Anfrage?

Die Berechnung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist individuell und hängt stark vom jeweiligen Objekt ab. Wir kalkulieren sie daher persönlich anhand Ihrer Angaben, statt einen pauschalen Online-Preis zu nennen — die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.

Wie läuft die Anfrage für den Bedarfsausweis Nichtwohngebäude ab?

Sie beschreiben Ihr Objekt kurz im Anfrageformular — Adresse, Nutzung und, sofern bekannt, Fläche und Baujahr. Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot; erst wenn Sie es annehmen, entsteht ein Auftrag. Die Anfrage selbst ist unverbindlich und kostenfrei.

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Das hängt von Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes ab — deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, sondern kalkulieren individuell. Stellen Sie einfach eine unverbindliche, kostenfreie Anfrage: Sie erhalten zuerst ein persönliches Angebot und entscheiden dann in Ruhe.

Wohngebäude oder Nichtwohngebäude — was gilt für mich?

Maßgeblich ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes: Wird mehr als die Hälfte der Nutzfläche zum Wohnen genutzt, gilt es als Wohngebäude. Büro-, Verkaufs- und andere überwiegend nicht zum Wohnen genutzte Gebäude sind Nichtwohngebäude. Ferienwohnungen, Wohnheime sowie Alten- und Pflegeheime zählen dabei als Wohnen — ein Haus mit Ferienwohnungen ist also ein Wohngebäude, auch wenn es gewerblich vermietet wird. Ein Hotel oder eine Pension mit Rezeption ist dagegen ein Nichtwohngebäude. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.

Mein Gebäude wird teils bewohnt, teils als Laden, Büro oder Praxis genutzt — was gilt?

Maßgeblich ist zunächst die überwiegende Nutzung. Wird ein Gebäudeteil deutlich anders genutzt als der Rest — etwa als Laden, Werkstatt oder Gaststätte — und macht er einen nicht unerheblichen Teil der Fläche aus, bekommt er in der Regel einen eigenen Energieausweis: einen für den Wohnteil und einen getrennten für diesen Gebäudeteil. Ein einzelner Ausweis deckt dann nicht das ganze Haus ab. Kleinere Anteile oder wohnähnlich genutzte Räume wie ein Büro oder eine Praxis werden dagegen meist der Hauptnutzung zugerechnet. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.

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