Nichtwohngebäude · Bedarfsausweis · Anfrage
Individuelle Erstellung nach DIN V 18599 — schildern Sie uns Ihr Objekt und erhalten Sie ein persönliches Angebot, unverbindlich und ohne Zahlung.
DIN-V-18599-Berechnung · DIBt-registriert · von Energieberatern erstelltDas Wichtigste
Beispiel
Muster-Darstellung — Ihr Ausweis zeigt die Kennwerte Ihres Gebäudes.
Für wen dieser Ausweis gilt
Vier kurze Fragen, keine Anmeldung — danach wissen Sie es sicher, statt es beim Ausfüllen zu merken.
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Ablauf
Enthalten
Fragen
Die Berechnung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist individuell und hängt stark vom jeweiligen Objekt ab. Wir kalkulieren sie daher persönlich anhand Ihrer Angaben, statt einen pauschalen Online-Preis zu nennen — die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.
Sie beschreiben Ihr Objekt kurz im Anfrageformular — Adresse, Nutzung und, sofern bekannt, Fläche und Baujahr. Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot; erst wenn Sie es annehmen, entsteht ein Auftrag. Die Anfrage selbst ist unverbindlich und kostenfrei.
Das hängt von Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes ab — deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, sondern kalkulieren individuell. Stellen Sie einfach eine unverbindliche, kostenfreie Anfrage: Sie erhalten zuerst ein persönliches Angebot und entscheiden dann in Ruhe.
Maßgeblich ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes: Wird mehr als die Hälfte der Nutzfläche zum Wohnen genutzt, gilt es als Wohngebäude. Büro-, Verkaufs- und andere überwiegend nicht zum Wohnen genutzte Gebäude sind Nichtwohngebäude. Ferienwohnungen, Wohnheime sowie Alten- und Pflegeheime zählen dabei als Wohnen — ein Haus mit Ferienwohnungen ist also ein Wohngebäude, auch wenn es gewerblich vermietet wird. Ein Hotel oder eine Pension mit Rezeption ist dagegen ein Nichtwohngebäude. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.
Maßgeblich ist zunächst die überwiegende Nutzung. Unterscheidet sich ein Gebäudeteil in seiner Nutzung deutlich vom Rest und macht er einen erheblichen Anteil der Fläche aus, wird er getrennt behandelt — dann können zwei Ausweise nötig sein: einer für den Wohnteil, einer für den Teil ohne Wohnnutzung. Kleinere andersartige Anteile werden dagegen der Hauptnutzung zugerechnet. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.
Die Effizienzklassen A+ bis H sind im Gebäudeenergiegesetz nur für Wohngebäude vorgesehen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude arbeitet stattdessen mit Kennwerten und Vergleichswerten: Er zeigt den Energieverbrauch bzw. -bedarf Ihres Gebäudes und ordnet ihn auf einer Skala gegenüber vergleichbaren Gebäuden ein.
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