Den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude erstellen wir auf Anfrage — nicht im Online-Konfigurator, sondern individuell nach DIN/TS 18599. Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude, wir melden uns mit einem Angebot.

Nichtwohngebäude · Bedarfsausweis · Anfrage

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

Individuelle Erstellung nach DIN V 18599 — schildern Sie uns Ihr Objekt und erhalten Sie ein persönliches Angebot, unverbindlich und ohne Zahlung.

DIN-V-18599-Berechnung · DIBt-registriert · von Energieberatern erstellt

Das Wichtigste

Ihr Ausweis auf einen Blick

DokumentEnergieausweis für Nichtwohngebäude, auf Bedarfsbasis §§ 79 ff. GEG
BerechnungDIN V 18599
PreisIndividuelles Angebot — abhängig von Größe und Nutzung
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung
LieferungPDF über Ihre persönliche Dokumentenseite — Benachrichtigung per E-Mail

Beispiel

So sieht Ihr Ausweis aus

Nach §§ 79 ff. GEG · Seite 1ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
RegistriernummerHE-2026-XXXXXXXXX
GebäudetypBürogebäude
DatengrundlageEnergiebedarf nach DIN V 18599
Gültigkeit10 Jahre

Muster-Darstellung — Ihr Ausweis zeigt die Kennwerte Ihres Gebäudes.

Für wen dieser Ausweis gilt

Passt der Bedarfsausweis zu Ihrem Gebäude?

Vier kurze Fragen, keine Anmeldung — danach wissen Sie es sicher, statt es beim Ausfüllen zu merken.

Kurz prüfen lassen — vier Fragen, selten eine fünfteKeine Anmeldung, nichts wird gespeichert. Wir vergleichen Ihre Antworten mit genau den Regeln, die darunter stehen.

Die richtige Wahl, wenn …

… Ihr Nichtwohngebäude komplexer ist — Büro, Halle oder gemischte Nutzung mit individuellem Berechnungsbedarf.
… bei Neubau oder umfassender Sanierung ein Ausweis auf Bedarfsbasis gebraucht wird.§ 80 GEG

Dann geht es auch schneller

Ihr Gebäude darf den Verbrauchsausweis nutzen? Der Verbrauchsausweis für 99,95 € ist sofort online bestellbar.§ 80 GEG

Direkt weiter: Zum Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.

Ablauf

So läuft es ab

01Anfrage stellenObjektangaben und Kontakt im Anfrageformular hinterlassen.
02Angebot erhaltenWir melden uns mit einem persönlichen Angebot — unverbindlich.
03Nach BeauftragungIndividuelle Datenaufnahme und Erstellung, DIBt-Registrierung, PDF auf Ihrer Dokumentenseite.

Enthalten

Das ist enthalten

  • Berechnung nach DIN V 18599
  • Amtliche DIBt-Registrierung
  • Persönliche Betreuung durch Energieberater

Fragen

Kurz beantwortet

Warum gibt es den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nur auf Anfrage?

Die Berechnung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist individuell und hängt stark vom jeweiligen Objekt ab. Wir kalkulieren sie daher persönlich anhand Ihrer Angaben, statt einen pauschalen Online-Preis zu nennen — die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.

Wie läuft die Anfrage für den Bedarfsausweis Nichtwohngebäude ab?

Sie beschreiben Ihr Objekt kurz im Anfrageformular — Adresse, Nutzung und, sofern bekannt, Fläche und Baujahr. Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot; erst wenn Sie es annehmen, entsteht ein Auftrag. Die Anfrage selbst ist unverbindlich und kostenfrei.

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Das hängt von Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes ab — deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, sondern kalkulieren individuell. Stellen Sie einfach eine unverbindliche, kostenfreie Anfrage: Sie erhalten zuerst ein persönliches Angebot und entscheiden dann in Ruhe.

Wohngebäude oder Nichtwohngebäude — was gilt für mich?

Maßgeblich ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes: Wird mehr als die Hälfte der Nutzfläche zum Wohnen genutzt, gilt es als Wohngebäude. Büro-, Verkaufs- und andere überwiegend nicht zum Wohnen genutzte Gebäude sind Nichtwohngebäude. Ferienwohnungen, Wohnheime sowie Alten- und Pflegeheime zählen dabei als Wohnen — ein Haus mit Ferienwohnungen ist also ein Wohngebäude, auch wenn es gewerblich vermietet wird. Ein Hotel oder eine Pension mit Rezeption ist dagegen ein Nichtwohngebäude. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.

Mein Gebäude wird teils bewohnt, teils als Laden, Büro oder Praxis genutzt — was gilt?

Maßgeblich ist zunächst die überwiegende Nutzung. Unterscheidet sich ein Gebäudeteil in seiner Nutzung deutlich vom Rest und macht er einen erheblichen Anteil der Fläche aus, wird er getrennt behandelt — dann können zwei Ausweise nötig sein: einer für den Wohnteil, einer für den Teil ohne Wohnnutzung. Kleinere andersartige Anteile werden dagegen der Hauptnutzung zugerechnet. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.

Warum hat der Ausweis für Nichtwohngebäude keine Effizienzklasse?

Die Effizienzklassen A+ bis H sind im Gebäudeenergiegesetz nur für Wohngebäude vorgesehen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude arbeitet stattdessen mit Kennwerten und Vergleichswerten: Er zeigt den Energieverbrauch bzw. -bedarf Ihres Gebäudes und ordnet ihn auf einer Skala gegenüber vergleichbaren Gebäuden ein.

Alle Fragen & Antworten

Gut zu wissen

Ihre Pflichten — kurz erklärt

Pflicht in der AnzeigeDer Energiekennwert des Ausweises gehört in jede Verkaufs- und Vermietungsanzeige.§ 87 GEG
Vorlage bei BesichtigungSpätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen.§ 80 GEG
10 Jahre gültigAb Ausstellung — danach braucht Ihr Gebäude einen neuen Ausweis.

Bereit für Ihre Anfrage? Preis auf Anfrage.

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