Nichtwohngebäude · Bedarfsausweis · Anfrage
Individuelle Erstellung nach DIN V 18599 — schildern Sie uns Ihr Objekt und erhalten Sie ein persönliches Angebot, unverbindlich und ohne Zahlung.


Jeder Ausweis wird von unseren Energieberatern geprüft – darunter François Bickel und Isabel Zimmerling.
Das Wichtigste
Beispiel
Abgebildet: amtliches Formular mit Musterdaten — Ihr Ausweis folgt demselben Formular. Beispielwerte — Ihr Ausweis zeigt die Kennwerte Ihres Gebäudes.
Enthalten
Ablauf
Objektangaben und Kontakt im Anfrageformular hinterlassen.
Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot — unverbindlich.
Individuelle Datenaufnahme und Erstellung, DIBt-Registrierung, PDF auf Ihrer Dokumentenseite.
Gut zu wissen
Fragen
Die Berechnung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist individuell und hängt stark vom jeweiligen Objekt ab. Wir kalkulieren sie daher persönlich anhand Ihrer Angaben, statt einen pauschalen Online-Preis zu nennen — die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.
Sie beschreiben Ihr Objekt kurz im Anfrageformular — Adresse, Nutzung und, sofern bekannt, Fläche und Baujahr. Wir melden uns mit einem persönlichen Angebot; erst wenn Sie es annehmen, entsteht ein Auftrag. Die Anfrage selbst ist unverbindlich und kostenfrei.
Das hängt von Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes ab — deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, sondern kalkulieren individuell. Stellen Sie einfach eine unverbindliche, kostenfreie Anfrage: Sie erhalten zuerst ein persönliches Angebot und entscheiden dann in Ruhe.
Maßgeblich ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes: Wird mehr als die Hälfte der Nutzfläche zum Wohnen genutzt, gilt es als Wohngebäude. Büro-, Verkaufs- und andere überwiegend nicht zum Wohnen genutzte Gebäude sind Nichtwohngebäude. Ferienwohnungen, Wohnheime sowie Alten- und Pflegeheime zählen dabei als Wohnen — ein Haus mit Ferienwohnungen ist also ein Wohngebäude, auch wenn es gewerblich vermietet wird. Ein Hotel oder eine Pension mit Rezeption ist dagegen ein Nichtwohngebäude. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.
Maßgeblich ist zunächst die überwiegende Nutzung. Wird ein Gebäudeteil deutlich anders genutzt als der Rest — etwa als Laden, Werkstatt oder Gaststätte — und macht er einen nicht unerheblichen Teil der Fläche aus, bekommt er in der Regel einen eigenen Energieausweis: einen für den Wohnteil und einen getrennten für diesen Gebäudeteil. Ein einzelner Ausweis deckt dann nicht das ganze Haus ab. Kleinere Anteile oder wohnähnlich genutzte Räume wie ein Büro oder eine Praxis werden dagegen meist der Hauptnutzung zugerechnet. Im Zweifel hilft Ihnen unser Fachteam bei der Einordnung.
Fragen vor der Bestellung?
Wir antworten persönlich — per Telefon, WhatsApp oder E-Mail, Mo–Fr 08–20 Uhr.