Bedarfs- oder Verbrauchs­ausweis? Und welcher zu Ihrem Haus passt.

Der Verbrauchsausweis wertet den Verbrauch laut Abrechnungen aus, der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauteilen und Heizung. Bei bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist oft der Bedarfsausweis Pflicht. § 80 Abs. 3 GModG

Vorschau, wenn Sie online ausfüllen
Muster – so sieht Ihr Ausweis ausAmtliches Formular mit Musterwerten. Wenn Sie online ausfüllen, zeigt Ihre Vorschau Ihre eigenen Werte – unverbindlich, bis ein Energieberater geprüft hat.

Kurz gesagt

Stand 11. Oktober 2026 · nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG)

  • Was ist der Unterschied?

    Berechnet oder gemessen.

    Berechneter Bedarf des Gebäudes oder erfasster Verbrauch der Bewohner – beide Ausweise sind amtlich.

    § 81 · § 82
  • Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

    Nur bei älteren Häusern.

    Bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und kein Wärmeschutz von 1977.

    § 80 Abs. 3
  • Wie schnell?

    Innerhalb von 1 Werktag¹

    Sobald alle Angaben vollständig sind – für beide Ausweise, wenn Sie online ausfüllen.

    AGB § 6 Abs. 2
  • Was kosten sie?

    ab 69,95 €

    Verbrauchsausweis; den Bedarfsausweis gibt es ab 99,95 €. Festpreise inkl. MwSt.

    AGB § 5 Abs. 1

01 Unterschied

Zwei Wege zum Kennwert. Beide Ausweise sind amtlich.

Beide Ausweise gelten zehn Jahre und tragen eine Registriernummer vom DIBt. Verschieden ist, woher der Kennwert kommt – und was Sie dafür bereitlegen.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich
Bedarfs­ausweisVerbrauchs­ausweis
GrundlageBerechneter Bedarf aus Bauteilen und Heizung, unter Normbedingungen § 81Verbrauch für Heizung und Warmwasser laut Abrechnungen, witterungsbereinigt § 82
Hängt vom Heizverhalten abNeinJa
Das legen Sie bereitAngaben zu Maßen, Dach, Fenstern und HeizungFotos aller Hausansichten mit Fenstern und der HeizungKeine Abrechnungen nötigAbrechnungen für das ganze Haus über 36 Monate, die jüngste höchstens 18 Monate altFotos: Hausansicht sowie Heizung und Warmwasser
ZulässigFür jedes WohngebäudeAb fünf Wohnungen immer. Bei bis zu vier Wohnungen nur mit Bauantrag ab dem 1. November 1977 oder mit dem Wärmeschutz von 1977 im ganzen Haus § 80 Abs. 3
Kennwert im AusweisSeite 2, „Berechneter Energiebedarf“Seite 3, „Erfasster Energieverbrauch“
Online ausfüllenca. 10 Min. Aufwandca. 9 Min. Aufwand
Gültig10 Jahre ab Ausstellung § 79 Abs. 3
Festpreisab99,95 €inkl. MwSt.ab69,95 €inkl. MwSt.

Ab 6 Wohneinheiten kommen 15 % hinzu (Bedarfsausweis 114,94 €, Verbrauchsausweis 80,44 €). Das System rechnet es aus Ihrer Angabe – Sie sehen den Endpreis vor der Bestellung.

02 Pflicht

Drei Fragen entscheiden. Erst dann ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Den Bedarfsausweis dürfen Sie für jedes Wohngebäude nehmen. Vorgeschrieben ist er bei Verkauf und Vermietung nur, wenn alle drei Antworten Ja lauten:

  1. Wohnungen

    Bis zu vier Wohnungen?

    Bei fünf oder mehr Wohnungen dürfen Sie immer wählen. Bei einer Eigentumswohnung zählen alle Wohnungen im Haus. § 80 Abs. 3 Satz 2

  2. Bauantrag

    Bauantrag vor dem 1. November 1977?

    Es zählt das Datum des Bauantrags, nicht das Baujahr – es steht in der Baugenehmigung. Später gestellt: Sie dürfen wählen. § 80 Abs. 3 Satz 2

  3. Wärmeschutz

    Wärmeschutz von 1977 nicht erreicht?

    Dann schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor. Erreicht das ganze Haus den Wärmeschutz – seit dem Bau oder durch spätere Dämmung –, dürfen Sie wählen. § 80 Abs. 3 Satz 3

Was heißt „Wärmeschutz von 1977“?

  • Außenwände
  • Fenster
  • Dach oder oberste Geschossdecke
  • Kellerdecke

Es zählt das ganze Haus – schon mit Wärmeschutz gebaut oder seither gedämmt. Ein einzelnes gedämmtes Bauteil reicht in der Regel nicht. Ihr Energieberater prüft die Angabe, bevor er einen Verbrauchsausweis ausstellt.

Bußgeld bis zu 10.000 Euro

Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Wer ihn bei Verkauf oder Vermietung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt, handelt ordnungswidrig. § 108 GModG

03 Ihr Haus

Ihr Haus in wenigen Fragen. Mit Begründung und Preis.

Welcher Ausweis passt?Höchstens 4 Fragen, mit Preis

Frage 1 von höchstens 4
Wie wird das Gebäude überwiegend genutzt?

Einen Moment – der Check startet.

Der Check lädt gerade nicht.

Im Bestellweg stellen wir Ihnen dieselben Fragen – Ihr Weg ist nur einen Schritt länger.

Check im Bestellweg öffnen

Oder direkt: Bedarfsausweis · Verbrauchsausweis

Für Ihr Haus zulässig

  • Bedarfsausweisab99,95 €jedes Wohnhaus
  • Verbrauchsausweisab69,95 €noch offen

Der Check wendet die Rechtslage bis 31. Dezember 2026 an. Was sich am 1. Januar 2027 ändert

04 Stichtag

Ab 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln. Was bleibt, was wegfällt.

Zum Jahreswechsel ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz die Regeln für Energieausweise. Bis 31. Dezember 2026 gilt die linke Spalte.

Regeln für Energieausweise vor und nach dem 1. Januar 2027
Bis 31. Dezember 2026Ab 1. Januar 2027
Regel für ältere Häuser§ 80 Abs. 3Bedarfsausweis Pflicht bei bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne Wärmeschutz von 1977Entfällt
Verbrauchsausweis§ 82Für Wohn- und Nichtwohngebäude, mit Abrechnungen über 36 MonateNur für Gebäude, die ausschließlich dem Wohnen dienen, mit Verbrauchsdaten aus zwei Jahren
Nichtwohngebäude§ 80 Abs. 3Verbrauchs- oder BedarfsausweisNur Bedarfsausweis
Ausgestellte Ausweise§ 79 Abs. 3Bleiben gültig – zehn Jahre ab Ausstellung

05 Prüfung & Tempo

Online heißt nicht ungeprüft.

Zwischen Ihren Angaben und dem fertigen Ausweis steht immer ein Energieberater; das DIBt vergibt die Registriernummer. So schnell geht es:

Ausstellung innerhalb von 1 Werktag¹ sobald alle Angaben vollständig sind.

Werktage sind Montag bis Freitag. Wochenende und Feiertage in Sachsen-Anhalt zählen nicht mit.

Dienstag vollständig – Ausstellung bis Mittwoch.

Freitag vollständig – Ausstellung bis Montag.

Was „vollständig“ heißt: Ihre Zahlung ist eingegangen und alle Angaben liegen stimmig vor. Fragen wir nach, ruht die Frist, bis Ihre Antwort da ist.

Gilt für Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude, die Sie online ausfüllen. Mit Termin per Video oder vor Ort: bis zu 3 Werktage nach dem Termin. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Zeiten.

¹ In der Regel innerhalb eines Werktags (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt) ab Zahlung und vollständigen Angaben einschließlich beantworteter Rückfragen; solange eine Rückfrage offen ist, ruht die Frist. Haben Sie bei der Bestellung nicht verlangt, dass wir sofort beginnen, starten wir erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Gilt für Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude, die Sie online ausfüllen – nicht für Termine per Video oder vor Ort und nicht für Nichtwohngebäude.

06 Fragen

Häufige Fragen zu Bedarf und Verbrauch

Brauche ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis beruht auf Ihren tatsächlichen Heiz- und ggf. Warmwasserverbräuchen der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis bewertet stattdessen die Bauteile und die Anlagentechnik Ihres Gebäudes — unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Für bestimmte Wohngebäude ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (siehe nächste Frage); ansonsten können Sie meist frei wählen. Im Zweifel hilft der kurze Check vor dem Fragebogen.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 weder schon beim Bau noch durch spätere Modernisierung erreicht hat. Für alle anderen Wohngebäude ist der Bedarfsausweis zulässig, aber nicht zwingend — der Verbrauchsausweis genügt dann ebenfalls.

Reicht der Verbrauchsausweis für mein Gebäude?

Für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen ist der Verbrauchsausweis immer zulässig. Bei einem bis vier Wohnungen kommt es auf das Gebäude an: Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und hat das Gebäude das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 weder schon beim Bau noch durch spätere Modernisierung erreicht, schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor. In allen anderen Fällen dürfen Sie frei wählen — im Zweifel prüft das der kurze Check, bevor der Fragebogen beginnt.

Ich kenne das Datum des Bauantrags nicht – was nun?

Maßgeblich ist der Bauantrag, nicht das Baujahr (§ 80 Abs. 3 GModG). Das Datum steht in der Baugenehmigung oder den Bauunterlagen; die Bauakte führt das zuständige Bauamt. Wissen Sie es nicht, empfehlen wir den Bedarfsausweis – er ist für jedes Wohngebäude zulässig.

Fällt der Bedarfs- oder der Verbrauchsausweis besser aus?

Das lässt sich nicht pauschal sagen — und wir versprechen es auch nicht. Der Verbrauchsausweis spiegelt das Heizverhalten der bisherigen Bewohner: Wer sparsam heizt, erzeugt günstige Werte, ohne dass das Gebäude besser ist. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz und die Anlagentechnik selbst und ist damit vom Verhalten unabhängig. Welcher Wert am Ende niedriger ausfällt, hängt vom Einzelfall ab; maßgeblich für Ihre Wahl sollten die gesetzlichen Vorgaben und der Zweck des Ausweises sein.

Entschieden? Beide zum Festpreis, inklusive Prüfung.

Welcher es auch wird: Wenn Sie online ausfüllen, sehen Sie ihn vor dem Bezahlen als Vorschau. Ein Energieberater prüft Ihre Angaben, das DIBt registriert den Ausweis.

Stand und Fundstellen

Stand 11. Oktober 2026. Rechtslage bis 31. Dezember 2026.

  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG), §§ 79, 80, 81, 82, 108 – in der Fassung seit 29. Juli 2026 (gesetze-im-internet.de)
  • Regeln zur Datenaufnahme im Wohngebäudebestand (Bekanntmachung vom 4. Dezember 2020, BAnz AT 04.12.2020 B1) – Maßstab „ganzes Haus“ für den Wärmeschutz von 1977
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