Welcher Energieausweis passt? Der Check für Ihr Haus.
Der Bedarfsausweis ist für jedes Wohnhaus zulässig. Beim Verbrauchsausweis zählen Wohnungen, Bauantrag und Wärmeschutz. § 80 Abs. 3 GModG
Vorschau, wenn Sie online ausfüllen
ENERGIEAUSWEISfür Wohngebäude
gemäß den §§ 79 ff. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Gültig bis: 10 Jahre ab Ausstellung Registriernummer: nach der Prüfung
1
Gebäude
Gebäudetyp
Mehrfamilienhaus, Reihenendhaus
Adresse
Musterstraße 123a, 12345 Musterstadt
Baujahr Gebäude
1965
Baujahr Wärmeerzeuger
2018
Anzahl der Wohnungen
8
Wesentliche Energieträger für Heizung
Erdgas, Solarthermie
Wesentliche Energieträger für Warmwasser
Erdgas
Anlass der Ausstellung
Vermietung / Verkauf
Gebäudefoto
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Muster
ENERGIEAUSWEISfür Wohngebäude
gemäß den §§ 79 ff. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Registriernummer: nach der Prüfung
2
Energiebedarf
Endenergiebedarf dieses Gebäudes127,4 kWh/(m²·a)
A+ABCDEFGH
0305075100130160200250
Endenergiebedarf dieses Gebäudes [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]127,4kWh/(m²·a)
Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien
für Heizung
für Warmwasser
Vergleichswerte Endenergie
Muster
D127,4 kWh/(m²·a)Endenergiebedarf · Pflichtangabe im Exposé
Muster mit Musterwerten
Muster – so sieht Ihr Ausweis ausAmtliches Formular mit Musterwerten. Wenn Sie online ausfüllen, zeigt Ihre Vorschau Ihre eigenen Werte – unverbindlich, bis ein Energieberater geprüft hat.
Welcher Ausweis passt?Höchstens 4 Fragen, mit Preis
Frage 1 von höchstens 4
Einen Moment – der Check startet.
Der Check lädt gerade nicht.
Im Bestellweg stellen wir Ihnen dieselben Fragen – Ihr Weg ist nur einen Schritt länger.
Dann brauchen Sie keinen neuen. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre; das Datum „Gültig bis“ steht oben auf Seite 1 (§ 79 Abs. 3, § 80 Abs. 3 GModG).
Es geht um eine Eigentumswohnung.
Der Ausweis gilt für das ganze Haus, nicht für die einzelne Wohnung (§ 79 Abs. 2 GModG). Fragen Sie zuerst die Hausverwaltung, ob schon ein gültiger vorliegt. Im Check zählen alle Wohnungen im Haus.
Im Haus ist auch ein Laden, eine Werkstatt oder eine Gaststätte.
Wird ein Teil des Hauses deutlich anders genutzt als die Wohnungen und ist er nicht unerheblich groß, bekommt er in der Regel einen eigenen Ausweis (§ 106 GModG). Wählen Sie im Check die überwiegende Nutzung – den Rest klären wir mit Ihnen.
Das Haus ist ein Baudenkmal.
Für Baudenkmäler gelten die Pflichten bei Verkauf und Vermietung bis Ende 2026 nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Mit dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme.
Das Gebäude ist sehr klein oder wird nicht beheizt.
Für kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche gelten die Regeln zum Energieausweis nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Garagen, Scheunen und andere Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden, fallen gar nicht unter das Gesetz (§ 2 Abs. 1 GModG).
Es ist ein Ferienhaus, das nur zeitweise genutzt wird.
Wohngebäude, die für weniger als vier Monate im Jahr zur Nutzung bestimmt sind, nimmt das Gesetz aus (§ 2 Abs. 2 GModG). Ob das auf Ihr Haus zutrifft, klären wir gern mit Ihnen.
Das Haus ist ein Neubau oder wurde umfassend saniert.
Für Neubauten und nach Änderungen, für die das ganze Gebäude neu berechnet wurde, ist ein Bedarfsausweis aus den Bauberechnungen nötig (§ 80 Abs. 1 und 2 GModG). Den erstellen wir nicht online – sprechen Sie uns an.
Ab 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln: Dann fragt der Check nicht mehr nach Bauantrag und Wärmeschutz. Hier steht die Rechtslage bis 31. Dezember 2026.
Kurz gesagt
Stand 11. Oktober 2026 · nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG)
Welcher geht immer?
Der Bedarfsausweis.
Für jedes Wohnhaus zulässig – ohne Abrechnungen, aus den Angaben zum Gebäude.
§ 79 Abs. 1
Wann ist er Pflicht?
Bei manchen Altbauten.
Bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und das ganze Haus ohne den Wärmeschutz von 1977.
Sobald alle Angaben vollständig sind – für Verbrauchs- und Bedarfsausweis, die Sie online ausfüllen.
AGB § 6 Abs. 2
Was kostet er?
ab 69,95 €
Der Verbrauchsausweis; den Bedarfsausweis gibt es ab 99,95 €. Festpreise inkl. MwSt.
AGB § 5 Abs. 1
01 Regeln
So entscheidet der Check. Die Regeln in einer Tabelle.
Der Check fragt nur, was das Gesetz für die Wahl des Ausweises wissen will: Nutzung, Zahl der Wohnungen, Bauantrag und Wärmeschutz. Er geht vom Normalfall aus – Sie verkaufen oder vermieten. Dann ist ein Energieausweis Pflicht. § 80 Abs. 3
Welcher Energieausweis für welches Gebäude zulässig ist
Ihr Gebäude
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Fundstelle
Überwiegend Gewerbe, Büro oder Hotel
beide zulässig – als eigene Ausweise für Nichtwohngebäude § 80 Abs. 3
5 oder mehr Wohnungen
zulässig
zulässig
§ 80 Abs. 3
1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag ab 1. November 1977
zulässig
zulässig
§ 80 Abs. 3
1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag früher, ganzes Haus gedämmt
zulässig
zulässig – der Energieberater prüft den Wärmeschutz von 1977
§ 80 Abs. 3 Satz 3
1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag früher, nicht ganz gedämmt
vorgeschrieben
nicht zulässig
§ 80 Abs. 3 Satz 2
Bauantrag unbekannt, Wärmeschutz nicht belegt
zulässig – empfohlen
nicht sicher – hängt am Bauantrag
Empfehlung
Bußgeld bis zu 10.000 Euro
Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung den Ausweis vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt, handelt ordnungswidrig. § 108 GModG
02 Kosten
Was der passende Ausweis kostet. Festpreis, Prüfung inklusive.
Bedarfsausweis
berechnet aus Bauweise und Heizung
ab99,95 €inkl. MwSt.
Das legen Sie bereit
Angaben zu Maßen, Dach, Fenstern und Heizung
Fotos aller Hausansichten mit Fenstern und der Heizung
Ab 6 Wohneinheiten kommen 15 % hinzu (Bedarfsausweis 114,94 €, Verbrauchsausweis 80,44 €). Das System rechnet es aus Ihrer Angabe – Sie sehen den Endpreis vor der Bestellung.
Mit Termin per Video oder vor Ortab 249,95 €
Bedarfsausweis im Termin – wir nehmen die Daten mit Ihnen auf, etwa 60 Minuten. Vor Ort ab 349,95 €, zzgl. Anfahrt nach Entfernung, im Einzugsgebiet inklusive – den Betrag sehen Sie vor der Bestellung. Fertig in bis zu 3 Werktagen nach dem Termin. Mehr zum Termin
Im Preis enthalten
Prüfung durch Energieberater
DIBt-Registrierung
Ausweis als PDF
Rückfragen inklusive
Korrektur bei unserem Fehler
Rechnung, ohne Zahlart-Gebühr
03 Prüfung & Tempo
Online heißt nicht ungeprüft.
Zwischen Ihren Angaben und dem fertigen Ausweis steht immer ein Energieberater; das DIBt vergibt die Registriernummer. So schnell geht es:
Ausstellung innerhalb von 1 Werktag¹sobald alle Angaben vollständig sind.
Werktage sind Montag bis Freitag. Wochenende und Feiertage in Sachsen-Anhalt zählen nicht mit.
MoDiMiDoFrSaSoMo
Dienstag vollständig – Ausstellung bis Mittwoch.
Freitag vollständig – Ausstellung bis Montag.
Was „vollständig“ heißt: Ihre Zahlung ist eingegangen und alle Angaben liegen stimmig vor. Fragen wir nach, ruht die Frist, bis Ihre Antwort da ist.
Gilt für Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude, die Sie online ausfüllen. Mit Termin per Video oder vor Ort: bis zu 3 Werktage nach dem Termin. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Zeiten.
¹ In der Regel innerhalb eines Werktags (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt) ab Zahlung und vollständigen Angaben einschließlich beantworteter Rückfragen; solange eine Rückfrage offen ist, ruht die Frist. Haben Sie bei der Bestellung nicht verlangt, dass wir sofort beginnen, starten wir erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Gilt für Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude, die Sie online ausfüllen – nicht für Termine per Video oder vor Ort und nicht für Nichtwohngebäude.
04 Fragen
Häufige Fragen zum Check
Ist das Ergebnis des Checks verbindlich?
Der Check wendet die Regeln des GModG auf Ihre Antworten an. Verbindlich prüft ein Energieberater Ihre Angaben bei der Bestellung (§ 83 GModG). Kommen dabei Zweifel auf, meldet er sich mit einer Rückfrage, bevor der Ausweis ausgestellt wird.
Warum fragt der Check nach dem Bauantrag und nicht nach dem Baujahr?
Weil das Gesetz auf den Bauantrag abstellt (§ 80 Abs. 3 GModG). Ein Haus kann 1978 fertig geworden sein, obwohl der Bauantrag noch 1977 gestellt wurde – dann zählt 1977.
Wo finde ich das Datum des Bauantrags?
In der Baugenehmigung oder den Bauunterlagen; die Bauakte führt das zuständige Bauamt. Finden Sie es nicht, wählen Sie im Check „Weiß ich nicht“ – dann empfehlen wir den Bedarfsausweis, der für jedes Wohnhaus zulässig ist.
Wann erreicht das ganze Haus den Wärmeschutz von 1977?
Wenn das Gebäude als Ganzes so gut gedämmt ist, wie es die Wärmeschutzverordnung von 1977 verlangt: Außenwände samt Fenstern, Dach oder oberste Geschossdecke und Kellerdecke. Das Haus kann schon so gebaut oder später rundum gedämmt worden sein. Neue Fenster oder ein gedämmtes Dach allein reichen in der Regel nicht. Ob Ihr Nachweis genügt, prüft der Energieberater.
Ich bin mir bei einer Antwort unsicher – was empfehlen Sie?
Den Bedarfsausweis: Er ist für jedes Wohngebäude zulässig und braucht keine Abrechnungen. Was Sie nicht sicher wissen, klärt der Energieberater bei der Prüfung mit Ihnen.
Hilft der Check auch bei Gewerbe und Büro?
Ja. Für Gebäude, die überwiegend nicht dem Wohnen dienen, gibt es eigene Energieausweise. Der Check zeigt Ihnen beide Wege: den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude und den Bedarfsausweis nach einem kostenlosen Angebot.
Speichern Sie meine Antworten?
Nein. Der Check rechnet in Ihrem Browser und sendet Ihre Antworten nicht an uns. Starten Sie danach die Bestellung, reicht der Browser sie an den Fragebogen weiter, damit Sie nichts doppelt beantworten.
Brauche ich überhaupt einen Energieausweis?
Ja, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen – es sei denn, es liegt schon ein gültiger vor (§ 80 Abs. 3 GModG). Wohnen Sie selbst im Haus und verkaufen oder vermieten nicht, brauchen Sie in der Regel keinen.
Ändert sich 2027 etwas am Ergebnis?
Ja. Mit dem 1. Januar 2027 entfällt die Bedarfsausweis-Pflicht für ältere Häuser mit bis zu vier Wohnungen; der Check fragt dann nicht mehr nach Bauantrag und Wärmeschutz. Den Verbrauchsausweis gibt es danach nur noch für Gebäude, die ausschließlich dem Wohnen dienen, mit Verbrauchsdaten aus zwei Jahren; Nichtwohngebäude bekommen nur noch den Bedarfsausweis. Ein Ausweis, der vorher ausgestellt wurde, bleibt gültig.
Passenden Ausweis gefunden? Ihr Ausweis ab 69,95 €.
Starten Sie mit dem Ausweis, der zu Ihrem Haus passt. Wenn Sie online ausfüllen, sehen Sie ihn vor dem Bezahlen als Vorschau; ein Energieberater prüft Ihre Angaben, das DIBt registriert.