Welcher Energieausweis passt? Der Check für Ihr Haus.

Der Bedarfsausweis ist für jedes Wohnhaus zulässig. Beim Verbrauchsausweis zählen Wohnungen, Bauantrag und Wärmeschutz. § 80 Abs. 3 GModG

Vorschau, wenn Sie online ausfüllen
Muster – so sieht Ihr Ausweis ausAmtliches Formular mit Musterwerten. Wenn Sie online ausfüllen, zeigt Ihre Vorschau Ihre eigenen Werte – unverbindlich, bis ein Energieberater geprüft hat.

Welcher Ausweis passt?Höchstens 4 Fragen, mit Preis

Frage 1 von höchstens 4
Wie wird das Gebäude überwiegend genutzt?

Einen Moment – der Check startet.

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Im Bestellweg stellen wir Ihnen dieselben Fragen – Ihr Weg ist nur einen Schritt länger.

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Oder direkt: Bedarfsausweis · Verbrauchsausweis

Für Ihr Haus zulässig

  • Bedarfsausweisab99,95 €jedes Wohnhaus
  • Verbrauchsausweisab69,95 €noch offen

Sonderfälle Was der Check nicht fragt.

Es liegt schon ein gültiger Ausweis vor.

Dann brauchen Sie keinen neuen. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre; das Datum „Gültig bis“ steht oben auf Seite 1 (§ 79 Abs. 3, § 80 Abs. 3 GModG).

Es geht um eine Eigentumswohnung.

Der Ausweis gilt für das ganze Haus, nicht für die einzelne Wohnung (§ 79 Abs. 2 GModG). Fragen Sie zuerst die Hausverwaltung, ob schon ein gültiger vorliegt. Im Check zählen alle Wohnungen im Haus.

Im Haus ist auch ein Laden, eine Werkstatt oder eine Gaststätte.

Wird ein Teil des Hauses deutlich anders genutzt als die Wohnungen und ist er nicht unerheblich groß, bekommt er in der Regel einen eigenen Ausweis (§ 106 GModG). Wählen Sie im Check die überwiegende Nutzung – den Rest klären wir mit Ihnen.

Das Haus ist ein Baudenkmal.

Für Baudenkmäler gelten die Pflichten bei Verkauf und Vermietung bis Ende 2026 nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Mit dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme.

Das Gebäude ist sehr klein oder wird nicht beheizt.

Für kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche gelten die Regeln zum Energieausweis nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Garagen, Scheunen und andere Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden, fallen gar nicht unter das Gesetz (§ 2 Abs. 1 GModG).

Es ist ein Ferienhaus, das nur zeitweise genutzt wird.

Wohngebäude, die für weniger als vier Monate im Jahr zur Nutzung bestimmt sind, nimmt das Gesetz aus (§ 2 Abs. 2 GModG). Ob das auf Ihr Haus zutrifft, klären wir gern mit Ihnen.

Das Haus ist ein Neubau oder wurde umfassend saniert.

Für Neubauten und nach Änderungen, für die das ganze Gebäude neu berechnet wurde, ist ein Bedarfsausweis aus den Bauberechnungen nötig (§ 80 Abs. 1 und 2 GModG). Den erstellen wir nicht online – sprechen Sie uns an.

Ab 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln: Dann fragt der Check nicht mehr nach Bauantrag und Wärmeschutz. Hier steht die Rechtslage bis 31. Dezember 2026.

Kurz gesagt

Stand 11. Oktober 2026 · nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG)

  • Welcher geht immer?

    Der Bedarfs­ausweis.

    Für jedes Wohnhaus zulässig – ohne Abrechnungen, aus den Angaben zum Gebäude.

    § 79 Abs. 1
  • Wann ist er Pflicht?

    Bei manchen Altbauten.

    Bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und das ganze Haus ohne den Wärmeschutz von 1977.

    § 80 Abs. 3
  • Wie schnell?

    Innerhalb von 1 Werktag¹

    Sobald alle Angaben vollständig sind – für Verbrauchs- und Bedarfsausweis, die Sie online ausfüllen.

    AGB § 6 Abs. 2
  • Was kostet er?

    ab 69,95 €

    Der Verbrauchsausweis; den Bedarfsausweis gibt es ab 99,95 €. Festpreise inkl. MwSt.

    AGB § 5 Abs. 1

01 Regeln

So entscheidet der Check. Die Regeln in einer Tabelle.

Der Check fragt nur, was das Gesetz für die Wahl des Ausweises wissen will: Nutzung, Zahl der Wohnungen, Bauantrag und Wärmeschutz. Er geht vom Normalfall aus – Sie verkaufen oder vermieten. Dann ist ein Energieausweis Pflicht. § 80 Abs. 3

Welcher Energieausweis für welches Gebäude zulässig ist
Ihr GebäudeBedarfsausweisVerbrauchsausweisFundstelle
Überwiegend Gewerbe, Büro oder Hotelbeide zulässig – als eigene Ausweise für Nichtwohngebäude § 80 Abs. 3
5 oder mehr Wohnungenzulässigzulässig§ 80 Abs. 3
1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag ab 1. November 1977zulässigzulässig§ 80 Abs. 3
1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag früher, ganzes Haus gedämmtzulässigzulässig – der Energieberater prüft den Wärmeschutz von 1977§ 80 Abs. 3 Satz 3
1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag früher, nicht ganz gedämmtvorgeschriebennicht zulässig§ 80 Abs. 3 Satz 2
Bauantrag unbekannt, Wärmeschutz nicht belegtzulässig – empfohlennicht sicher – hängt am BauantragEmpfehlung

Bußgeld bis zu 10.000 Euro

Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung den Ausweis vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt, handelt ordnungswidrig. § 108 GModG

02 Kosten

Was der passende Ausweis kostet. Festpreis, Prüfung inklusive.

Bedarfs­ausweis

berechnet aus Bauweise und Heizung

ab99,95 €inkl. MwSt.

Das legen Sie bereit

  • Angaben zu Maßen, Dach, Fenstern und Heizung
  • Fotos aller Hausansichten mit Fenstern und der Heizung
  • Keine Abrechnungen nötig

ca. 10 Min. Aufwand

Bedarfsausweis bestellen

Verbrauchs­ausweis

aus den Heizkosten der letzten 3 Jahre

ab69,95 €inkl. MwSt.

Das legen Sie bereit

  • Abrechnungen für das ganze Haus über 36 Monate, die jüngste höchstens 18 Monate alt
  • Fotos: Hausansicht sowie Heizung und Warmwasser
  • Nicht für jedes ältere Haus zulässig – der Check klärt es

ca. 9 Min. Aufwand

Verbrauchsausweis bestellen

Ab 6 Wohneinheiten kommen 15 % hinzu (Bedarfsausweis 114,94 €, Verbrauchsausweis 80,44 €). Das System rechnet es aus Ihrer Angabe – Sie sehen den Endpreis vor der Bestellung.

  • Mit Termin per Video oder vor Ortab 249,95 €

    Bedarfsausweis im Termin – wir nehmen die Daten mit Ihnen auf, etwa 60 Minuten. Vor Ort ab 349,95 €, zzgl. Anfahrt nach Entfernung, im Einzugsgebiet inklusive – den Betrag sehen Sie vor der Bestellung. Fertig in bis zu 3 Werktagen nach dem Termin. Mehr zum Termin

Im Preis enthalten

  • Prüfung durch Energieberater
  • DIBt-Registrierung
  • Ausweis als PDF
  • Rückfragen inklusive
  • Korrektur bei unserem Fehler
  • Rechnung, ohne Zahlart-Gebühr

03 Prüfung & Tempo

Online heißt nicht ungeprüft.

Zwischen Ihren Angaben und dem fertigen Ausweis steht immer ein Energieberater; das DIBt vergibt die Registriernummer. So schnell geht es:

Ausstellung innerhalb von 1 Werktag¹ sobald alle Angaben vollständig sind.

Werktage sind Montag bis Freitag. Wochenende und Feiertage in Sachsen-Anhalt zählen nicht mit.

Dienstag vollständig – Ausstellung bis Mittwoch.

Freitag vollständig – Ausstellung bis Montag.

Was „vollständig“ heißt: Ihre Zahlung ist eingegangen und alle Angaben liegen stimmig vor. Fragen wir nach, ruht die Frist, bis Ihre Antwort da ist.

Gilt für Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude, die Sie online ausfüllen. Mit Termin per Video oder vor Ort: bis zu 3 Werktage nach dem Termin. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Zeiten.

¹ In der Regel innerhalb eines Werktags (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Sachsen-Anhalt) ab Zahlung und vollständigen Angaben einschließlich beantworteter Rückfragen; solange eine Rückfrage offen ist, ruht die Frist. Haben Sie bei der Bestellung nicht verlangt, dass wir sofort beginnen, starten wir erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Gilt für Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude, die Sie online ausfüllen – nicht für Termine per Video oder vor Ort und nicht für Nichtwohngebäude.

04 Fragen

Häufige Fragen zum Check

Ist das Ergebnis des Checks verbindlich?

Der Check wendet die Regeln des GModG auf Ihre Antworten an. Verbindlich prüft ein Energieberater Ihre Angaben bei der Bestellung (§ 83 GModG). Kommen dabei Zweifel auf, meldet er sich mit einer Rückfrage, bevor der Ausweis ausgestellt wird.

Warum fragt der Check nach dem Bauantrag und nicht nach dem Baujahr?

Weil das Gesetz auf den Bauantrag abstellt (§ 80 Abs. 3 GModG). Ein Haus kann 1978 fertig geworden sein, obwohl der Bauantrag noch 1977 gestellt wurde – dann zählt 1977.

Wo finde ich das Datum des Bauantrags?

In der Baugenehmigung oder den Bauunterlagen; die Bauakte führt das zuständige Bauamt. Finden Sie es nicht, wählen Sie im Check „Weiß ich nicht“ – dann empfehlen wir den Bedarfsausweis, der für jedes Wohnhaus zulässig ist.

Wann erreicht das ganze Haus den Wärmeschutz von 1977?

Wenn das Gebäude als Ganzes so gut gedämmt ist, wie es die Wärmeschutzverordnung von 1977 verlangt: Außenwände samt Fenstern, Dach oder oberste Geschossdecke und Kellerdecke. Das Haus kann schon so gebaut oder später rundum gedämmt worden sein. Neue Fenster oder ein gedämmtes Dach allein reichen in der Regel nicht. Ob Ihr Nachweis genügt, prüft der Energieberater.

Ich bin mir bei einer Antwort unsicher – was empfehlen Sie?

Den Bedarfsausweis: Er ist für jedes Wohngebäude zulässig und braucht keine Abrechnungen. Was Sie nicht sicher wissen, klärt der Energieberater bei der Prüfung mit Ihnen.

Hilft der Check auch bei Gewerbe und Büro?

Ja. Für Gebäude, die überwiegend nicht dem Wohnen dienen, gibt es eigene Energieausweise. Der Check zeigt Ihnen beide Wege: den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude und den Bedarfsausweis nach einem kostenlosen Angebot.

Speichern Sie meine Antworten?

Nein. Der Check rechnet in Ihrem Browser und sendet Ihre Antworten nicht an uns. Starten Sie danach die Bestellung, reicht der Browser sie an den Fragebogen weiter, damit Sie nichts doppelt beantworten.

Brauche ich überhaupt einen Energieausweis?

Ja, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen – es sei denn, es liegt schon ein gültiger vor (§ 80 Abs. 3 GModG). Wohnen Sie selbst im Haus und verkaufen oder vermieten nicht, brauchen Sie in der Regel keinen.

Ändert sich 2027 etwas am Ergebnis?

Ja. Mit dem 1. Januar 2027 entfällt die Bedarfsausweis-Pflicht für ältere Häuser mit bis zu vier Wohnungen; der Check fragt dann nicht mehr nach Bauantrag und Wärmeschutz. Den Verbrauchsausweis gibt es danach nur noch für Gebäude, die ausschließlich dem Wohnen dienen, mit Verbrauchsdaten aus zwei Jahren; Nichtwohngebäude bekommen nur noch den Bedarfsausweis. Ein Ausweis, der vorher ausgestellt wurde, bleibt gültig.

Passenden Ausweis gefunden? Ihr Ausweis ab 69,95 €.

Starten Sie mit dem Ausweis, der zu Ihrem Haus passt. Wenn Sie online ausfüllen, sehen Sie ihn vor dem Bezahlen als Vorschau; ein Energieberater prüft Ihre Angaben, das DIBt registriert.

Stand und Fundstellen

Stand 11. Oktober 2026. Rechtslage bis 31. Dezember 2026.

  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG), §§ 2, 79, 80, 82, 83, 106, 108 – in der Fassung seit 29. Juli 2026 (gesetze-im-internet.de)
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